Wunstorfer Auepost
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Der Fall Baschetti: Behörden ermitteln nach anonymer Strafanzeige monatelang gegen ehemaligen Auepost-Herausgeber

09.10.2021 • Redaktion • Aufrufe: 6578

Dies ist die Geschichte einer Intrige, eines verdeckten Angriffs auf einen Unternehmer, seine Firma und seinen Traum – und auf die Presse. Es ist eine Geschichte über Verleumdung und falsche Behauptungen, über ein monatelanges, zweifelhaftes Ermittlungsverfahren. Es ist filmreifer Stoff. Aber die Handlung ist nicht erfunden, der Tatort ist real, auch die Personen. Alles hat sich gerade erst abgespielt – mitten in Wunstorf. Weitgehend ohne Öffentlichkeit, dafür mit umso mehr Gerüchten. Im Mittelpunkt: Mirko Baschetti, bis vor kurzem Herausgeber der Auepost. Der Vorwurf: Betrug.

09.10.2021
Redaktion
Aufrufe: 6578
Zerrissene Auepost
Die Auepost am Boden

Wunstorf hatte in der Vergangenheit schon einige „Skandälchen“, was die Presse betraf: Reporter verhielten sich an Unfallstellen mehr als daneben oder es wurden heimlich Gespräche mitgeschnitten, wo es tabu war. Doch nun rückte ein örtliches Medium in den Fokus von Strafermittlern: Von der Öffentlichkeit blieben die Vorgänge unbemerkt – nur die Gerüchteküche brodelte ordentlich. Im Mittelpunkt: die Auepost, genauer: dessen früherer Verleger Mirko Baschetti. Gegen den 49-Jährigen wurde monatelang wegen des Verdachtes auf Betrug ermittelt – aufgrund einer anonymen Anzeige mit zutreffend erscheinenden Informationen. Der angebliche Betrugsversuch des Auepost-Chefs war jedoch nicht der wahre Kern der Aktion. Die Anzeige war offensichtlich Teil einer Kampagne, mit dem Ziel, das Medium Auepost zu beschädigen.

Alles beginnt im Herbst 2020, als ein anonymer Hinweis beim Landeskriminalamt eingeht: Mirko Baschetti, damals noch Herausgeber der Auepost, hätte seine Werbekunden bei der Erstausgabe 2019 betrogen, indem er ihnen mehr Hefte zusagt habe, als tatsächlich gedruckt werden. Für Werbebuchungen hätte sich damit das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtert, Baschetti sich womöglich einen finanziellen Vorteil verschafft. Der Anzeigenerstatter lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Vorwurf stimmt: Diese Information sei sicher, wird den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt. Nachweise für die Behauptung liefert der Informant nicht.

Whistleblower-Portal missbraucht

Dem Anzeigenerstatter ist es dabei offenbar sehr wichtig, unerkannt zu bleiben. Denn er nutzt nicht die „Online-Wache“ der Polizei oder geht gar persönlich zum Kommissariat, sondern sucht einen Weg, im Verborgenen zu agieren. Daher meldet er sich über das anonyme Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes, das jedoch eigentlich für Whistleblower gedacht ist, um etwa Betrügereien oder Korruption innerhalb von Firmen zu melden – und wird von den Experten prompt abgewiesen. Die Kommunikation erfolgt dabei über ein elektronisches Postkastensystem beim LKA: Ermittler und anonyme Person können sich gegenseitig kontaktieren, doch die Identität des Anzeigenden bleibt unerkannt. Aber die anonyme Person lässt nicht locker, weiß die Beamten geschickt zu ködern, bis das LKA in Hannover die anfängliche Skepsis beiseiteschiebt und die Anzeige doch noch anonym entgegennimmt. Der Unbekannte macht sich richtig viel Arbeit: Er sendet der Behörde eine Liste aller Anzeigenkunden der Erstausgabe, erhebt detaillierte Vorwürfe, stützt sich dabei aber weiter nur auf Gerüchte – und macht dazu auch noch falsche Angaben.

LKA-Portal
Whistleblower-Portal des Landeskriminalamtes | Screenshot: Auepost

Das allerdings so glaubwürdig, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht sieht und ein Ermittlungsverfahren gegen Baschetti einleitet. Beim Wunstorfer Kommissariat werden die erfahrenen Kriminalisten mit der Sache betraut. Sie finden bei einer örtlichen Druckerei heraus, dass dort tatsächlich weniger Exemplare der Auepost Nummer 1 hergestellt worden sind als im Impressum angegeben. Die Beamten betrachten die anonymen Vorwürfe daher als plausibel und intensivieren die Ermittlungen.

Polizei ermittelt gründlich

Die polizeilichen Recherchen erreichen die nächste Stufe: Sämtliche Anzeigenkunden der ersten Auepost-Ausgabe werden angeschrieben und zum Ausfüllen eines Zeugenfragebogens aufgefordert. Darin ist ausdrücklich vom Tatverdacht des Betrugs die Rede. Fast 50 Werbekunden der Auepost erhalten so die Nachricht von einer im Raum stehenden Manipulation bei ihren Anzeigenaufträgen. Der detaillierte Fragebogen nennt nicht nur die mögliche Tat. Es finden sich auch Formulierungen in dem Papier, die es an Neutralität vermissen lassen: „Hätten Sie auch in dem Magazin geworben, wenn die Mindestauflage nur 4.000 oder 5.000 Exemplare betragen hätte?“, lautet eine der Fragen. Baschetti – der selbst von der Polizei weder informiert noch befragt worden ist und erst jetzt von dritter Seite erstmals von den Vorwürfen erfährt – sieht darin eine Vorverurteilung. Er hält Fragestellungen mit suggestivem Charakter für fragwürdig und beginnt, sich um eine Verteidigung zu kümmern.

Für das Kleinstadtmagazin bedeuten die Ermittlungen schon fast das Todesurteil. Der komplette Kundenstamm des Mediums wird in ein Strafverfahren hineingezogen, bei welchem der Tatverdacht Betrug lautet. Die Seriosität des Herausgebers und damit seines Blattes wird in Zweifel gezogen.

Die Mehrheit hält zur Auepost

Fast alle der Angeschriebenen reagieren jedoch relativ unaufgeregt: Der Großteil bestätigt einerseits, dass die Auflagenhöhe meist nicht einmal Thema gewesen ist, dass man theoretisch der Auepost auf jeden Fall auch bei kleineren Auflagen „Starthilfe“ gegeben hätte usw. Manche schreiben sogar in den Zeugenfragebogen, dass sie von solchen Gerüchten bereits gehört hätten – und es für typisches Kleinstadtgerede hielten. Oder sie nutzen den Zeugenfragebogen der Polizei schlicht für Lob und Anerkennung: Es sei eine tolle Zeitschrift, man sei voll zufrieden – und die im eigenen Laden ausliegenden Exemplare seien immer schnell vergriffen. Kommentare dieser Art dürfen die Ermittler dann zu den Akten nehmen.

Quartier No. 6
Im ehemaligen Quartier No. 6 entstanden die früheren Ausgaben der gedruckten Auepost (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Die Sache hätte damit an dieser Stelle zu Ende sein können. Aber: Zwei Geschäftsinhaber stellen im Rahmen ihrer Zeugenaussage nun Strafantrag – ohne zuvor auch nur einmal bei Baschetti nachgefragt zu haben, was denn da los sei. Obwohl die Wege in der Fußgängerzone kurz sind. Das Verfahren geht daher weiter seinen Gang.

Der Fall klärt sich auf

Das Entscheidende an der Geschichte ist jedoch: Die Auflagenhöhe wurde gar nicht unterschritten. Baschetti kann den Ermittlern nachweisen, dass die hergestellten Exemplare korrekt angegeben sind. Denn was der anonyme Anzeigenerstatter nicht weiß – oder nicht wissen wollte: Nicht nur die Wunstorfer Geschäftswelt gibt der Auepost Anschubhilfe mit großzügigen Anzeigenbuchungen zum Start des Magazins, sondern auch das befreundete Netzwerk. So wird nicht nur bei einer Druckerei produziert, sondern ein Bekannter des Herausgebers übernimmt zusätzlich auf eigene Kosten einen Teil der Gesamtauflage. Auch das wird nun von den Ermittlern gründlich überprüft, der Bekannte erhält Besuch von der Polizei und wird zur Sache vernommen.

Die falschen Vorwürfe brechen damit in sich zusammen. Doch auch jetzt wird das Verfahren nicht sofort eingestellt. Es dauerte weitere Monate, bis die Staatsanwaltschaft die Akten schließt und einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zieht. Zu spät für das Auepost-Magazin.

Unschuldsvermutung funktioniert in der Theorie besser als in der Praxis

Trotz der überwiegend abwartenden Haltung der Geschäftsleute springen auch infolge der scheinbar bestätigten Gerüchte einige wichtige Werbekunden ab, die Gesamtfinanzierung des Magazins ist nicht mehr sichergestellt. Von manchem ehemaligen Inserenten und Partnern bekommt Baschetti teils unverblümt zu hören: „Mit euch will ich nichts mehr zu tun haben.“ Die Auepost druckt nun nicht mehr nur die Stadtgespräche, sondern ist auf einmal selbst eines. Die wegbrechenden Werbeeinnahmen des kostenlos verteilten Magazins lassen sich nicht länger abfedern. Mit der Maiausgabe 2021, acht Monate nach Ermittlungsbeginn, ist das ursprüngliche Heft Geschichte, die Druckkosten sind unter diesen Bedingungen und dazu noch den Corona-Auswirkungen nicht mehr refinanzierbar.

Trennung von Zeuge und Verdächtigem: Ermittler müssen sich entscheiden, ob sie jemanden als Zeugen oder Verdächtigen befragen: Ein Verdächtiger hat Zeugnisverweigerungsrecht, muss den Ermittlern nichts sagen, so dass die Beamten im Zweifel auf diesem Wege nicht weiterkommen. Würde ein Verdächtiger jedoch selbst wie ein Zeuge behandelt werden, würde dies die Prinzipien eines fairen Verfahrens auf den Kopf stellen.

Besonders fatal ist, dass sich die anonymen Vorwürfe schnell aus der Welt schaffen lassen hätten, wenn die Behörden direkt bei Baschetti vorstellig geworden wären. Warum das nicht geschieht, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Hannover, Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, gegenüber der Auepost so: „Wir müssen, um einen Tatverdächtigen zu vernehmen, Anhaltspunkte haben, die wir ihm vorwerfen können.“ Das ist vor Verschicken der Zeugenfragebögen hier nicht der Fall. Als Zeuge kann Baschetti ebenfalls nicht befragt werden, da der Anfangsverdacht schon schwelt. Die Alternative wäre gewesen, mit der Polizei samt Durchsuchungsbefehl in den Redaktionsräumen zu erscheinen, so Klinge. Auch dies hätte viel „Staub aufwirbeln“ können. Die Staatsanwaltschaft wählt so den scheinbar milderen Weg: die Befragung aller Werbekunden.

Ermittler weisen sich zunächst gegenseitig Verantwortung zu

An der konkreten Nennung des Tatvorwurfs in den Fragebögen für die Zeugen komme man ebenfalls nicht vorbei, erklärt Klinge: Genauere Details müssten nicht genannt werden, aber die Zeugen müssten wissen, wozu sie sich äußern sollten. Zu allgemein dürften die Angaben daher nicht ausfallen. Beispiel- oder Suggestivfragen hätten im Zeugenfragebogen jedoch normalerweise nichts zu suchen – „grundsätzlich nichts zu suchen“. Das bedeutet im Juristendeutsch so viel wie: Es muss einen guten Grund dafür geben, wenn doch Beispielfragen verwendet werden. Warum sie gestellt wurden, weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Die Polizei in Wunstorf, bei der die Fragen ausgearbeitet wurden, verweist zunächst an die Staatsanwaltschaft als verantwortliche Stelle. Die Staatsanwaltschaft verweist wiederum auf die Polizei.

„Hier ist es danebengegangen“

Oberstaatsanwalt Thomas Klinge

Der Tragweite der Eröffnung eines Verfahrens ist man sich bei der Staatsanwaltschaft natürlich bewusst, so etwas werde nie auf die leichte Schulter genommen. „Es gibt viele ähnliche Fälle, bei denen ich sehr mit mir gerungen habe“, sagt der Staatsanwaltschaftssprecher stellvertretend für seine mit dem Fall betrauten Kollegen. Grundsätzlich stehe diese Überlegung vor jedem Verfahren: Habe man wirklich so viele Hinweise, dass man Ermittlungen führen könne? „Man trägt Verantwortung für das Leben eines Menschen.“ Daher sei die Staatsanwaltschaft immer froh, wenn bei Ermittlungen letztlich etwas gefunden werde – und kein Unschuldiger verdächtigt wurde. Wenn der Anfangsverdacht jedoch steht, haben die Ermittler keinen Ermessensspielraum mehr und müssen ermitteln. „Hier ist es danebengegangen“, sagt Klinge. Das Bedauern, dass es den Falschen getroffen hat, ist dem Oberstaatsanwalt anzumerken. „Das tut uns sehr leid.“

Das Verfahren zog sich offensichtlich auch deshalb in die Länge, weil nacheinander vier Staatsanwälte mit dem Fall betraut waren. Klinge erklärt das mit einer großen Fluktuation in der Behörde, dazu Corona-Situation und Krankmeldungen. Diese Arbeitsteilung sei nicht gewollt, aber lasse sich nicht vermeiden. „Wir können nichts dafür“, so der Oberstaatsanwalt.

Kein Ermessensspielraum bei der Polizei

Auf die Beispielfragen in den Zeugenfragebögen angesprochen, nennt Thorsten Bösert den Grund. Der Leiter des Kriminalermittlungsdienstes in Wunstorf erklärt es als korrektes Vorgehen: Eine anders geartete Fragestellung hätte keine Klarheit darüber erbracht, ob eine bestimmte Auflagenhöhe überhaupt relevant gewesen sei für das Verfahren. Hätten alle Angeschriebenen wie die Mehrheit geantwortet, dann wäre das Verfahren nämlich trotzdem eingestellt worden, selbst wenn die Auflage wirklich niedriger gewesen wäre. Zum Zeitpunkt der Formulierung des Fragenkatalogs ging man bei den Ermittlern noch davon aus, dass die angegebene Auflage tatsächlich unterschritten worden war. Die den Zeugen vorgelegte konkrete Fragestellung sollte den Verdächtigten daher nicht diskreditieren, sondern ihn ggf. auch entlasten.

Letzte Ausgabe
Die letzte Ausgabe des ursprünglichen Stadtmagazins

Auch die Fragen zunächst an weniger Zeugen zu richten – und nicht gleich alle Werbekunden zu befragen –, sei keine Option gewesen. Ein solch selektiver Ermittlungsansatz wäre den Beamten früher oder später selbst auf die Füße gefallen, sie hätten sich vorwerfen lassen müssen, dass sie nicht gründlich und fair ermitteln, sondern – womöglich subjektiv – eine Vorauswahl treffen würden. Dass anonymen Hinweisen gefolgt werde, sei übrigens keine Seltenheit, ergänzt Wunstorfs Polizeichef Thomas Broich. Nur weil es sich um einen anonymen Hinweis handele, könne man diesen nicht außer Acht lassen, bestätigt der Erste Polizeihauptkommissar die gängige Ermittlungspraxis.

Gegenanzeige wird vorbereitet

So, wie es ablief, war der Schaden jedoch nicht mehr aufzuhalten. Die Monate verstrichen, während der Adressat des Ermittlungsverfahrens nichts zur Wiederherstellung seines Rufes tun konnte – solange die Behörden noch ermittelten, waren Baschetti die Hände gebunden. Das zeigte sich, als er versuchte, die Dinge gegenüber den Werbekunden zu erklären. Von einigen wurde das wie eine Zeugenbeeinflussung aufgefasst. Vertrauen zurückzugewinnen war unter diesen Umständen praktisch nicht möglich – solange die Staatsanwaltschaft das Verfahren betrieb und weiterermittelte, war dem in der Stadt schwelenden Verdacht nichts Substanzielles entgegenzusetzen.

Wenn es der ursprüngliche Anzeigenerstatter nicht besser wusste und wirklich glaubte, dass Baschetti bei der Auflagenhöhe betrogen hatte, dann kann man ihm nicht einmal vorwerfen, Polizei und Staatsanwaltschaft instrumentalisiert zu haben. Doch der Verdacht liegt nahe, dass es nie darum ging, einen möglichen Betrug des Herausgebers aufzudecken. Ziel war offenbar die Diskreditierung der Auepost und ihres Herausgebers. Ein in der Stadt längst kursierendes Gerücht – das geht aus den Ermittlungsakten hervor – wurde genutzt, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Das Gerücht wurde mit vermeintlich zutreffenden Daten untermauert und als Hebel benutzt. Ein wirklich betrogener Kunde hätte seine Daten und seinen Schaden offengelegt und Anzeige erstattet – ohne sich des Whistleblower-Portals des LKA zu bedienen.

Baschetti lässt daher derzeit prüfen, ob eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Wenn die Behörden in die entgegengesetzte Richtung genauso gründlich ermitteln, wie sie es bei Baschetti taten, könnte es für denjenigen, der die Sache ins Rollen gebracht hat – trotz des Versuchs, die eigene Identität zu verschleiern –, ein Nachspiel haben. Es ginge dann nicht nur um eine echte Straftat (falsche Verdächtigung wird mit bis zu sechs Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft), sondern auch um Schadensersatzforderungen.

Die Folgen

Die Ermittlungen sind eingestellt. An den Vorwürfen ist nichts dran. Es blieb beim reinen Anfangsverdacht. In den Bereich des hinreichenden Tatverdachts, der eine Anklage gerechtfertigt hätte, sei man während der Ermittlungen nie gekommen, erklärt Klinge. Aber die Ermittlungen haben Spuren hinterlassen. Baschetti hat die Herausgeberschaft der Auepost aufgegeben und das Projekt insgesamt verlassen. Ernstlich überlegt wurde, ob man angesichts der Vorfälle und Gerüchte sogar den Namen ändern und noch einmal ganz von vorn anfangen sollte. Die Entscheidung ist dagegen gefallen. In Kauf genommen wird, dass die Gerüchte weiterkursieren und wahrscheinlich nie ganz aus der Welt zu schaffen sein werden. Auch dieser Bericht ist ein Teil davon – aber die selbstauferlegte Transparenz soll deswegen nicht zurückstehen. Die Auepost soll die Auepost bleiben.

Menschlich zeigt sich Baschetti enttäuscht: Keiner der Strafantragsteller habe sich im Nachhinein bei ihm entschuldigt. „Ich wurde in einigen Kreisen zur Persona non grata“, fasst er es zusammen. Auch seinen kürzlichen endgültigen Ausschluss aus der Werbegemeinschaft Wunstorf – als die Ermittlungen bereits eingestellt waren – sieht er im Zusammenhang mit dem Angriff aus dem Dunkel der Anonymität. Der Vorsitzende des Vereins weist Derartiges gegenüber der Auepost entschieden zurück: Dem Ausschluss hätten Äußerungen von Baschetti über den Verein zugrunde gelegen, das Ermittlungsverfahren wegen des Betrugsverdachts habe dabei keine Rolle gespielt.

Alte Magazine vor Kuhbrunnen
Das alte Stadtmagazin begleitete Wunstorf anderthalb Jahre lang | Foto: Daniel Schneider

Die Namen der beiden Unternehmer, die Strafantrag gestellt haben und damit das Verfahren gegen Baschetti weiter vorantrieben, sind der Redaktion bekannt. Die Redaktion hat sie gefragt, was ihre Beweggründe waren für die Strafanträge, ob sie sich tatsächlich betrogen gefühlt haben – und wie sich das ehemalige Vertrauen ins Gegenteil verkehren konnte. Einer der beiden schweigt beharrlich – und der andere glaubt weiterhin an Betrug … und wundert sich, dass sich sonst niemand der übrigen Geschäftsleute dieser Meinung angeschlossen hat. Er selbst sei jedoch nicht der anonyme Akteur gewesen, beteuert er.

Die Kehrseite

Nicht geschafft hat es der anonyme Anzeigenerstatter, die Auepost zum Schweigen zu bringen. Aber fast. Das auch, weil sich die Behörden im Kern auf die Erklärungen einer im Dunklen agierenden Quelle stützten, um weitreichende Ermittlungen zu veranlassen – mit den bekannten Folgen. „Wenige Täter schädigen oft viele Opfer und bereichern sich auf deren Kosten. Zu diesen Kosten gehört nicht selten der Verlust des Arbeitsplatzes, da gerade kleinere und mittelständische Unternehmen durch die Folgen in ihrer Existenz bedroht sein können“, heißt es auf dem LKA-Portal, wo diese Geschichte ihren Anfang nahm. Dass ausgerechnet über dieses Portal ein kleines Unternehmen in seiner Existenz bedroht wurde und mittelbar viele geschädigt wurden – eine ganze Kommune ihr Stadtmagazin verlor –, muss in einer Gesellschaft, in der die Funktionsfähigkeit der Presse als Errungenschaft stets hochgehalten wird, zu denken geben. Die Ermittlungen haben Schäden für die Wirtschaft nicht verhindert, sondern mittelbar erst verursacht – Polizei und Staatsanwaltschaft wurden faktisch zum verlängerten Arm einer Intrige.

von Daniel Schneider und Achim Süß
Update, 11.10.: Position des benannten Vereins ergänzt

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