Wunstorf/Blumenau (red). Am gestrigen Samstag kehrte ein Autofahrer gegen 14.30 Uhr zu seinem roten Skoda zurück, den er auf dem Parkplatz An der Johanneskirche abgestellt hatte. Das Einsteigen verlief aber nicht reibungslos – der 85-Jährige beschädigte dabei einen nebenstehenden grauen Land Rover.
Nachdem sich der Mann den Schaden angesehen hatte, ging er wieder zu seinem ursprünglichen Vorhaben über, stieg in seinen Wagen und fuhr davon. In diesem Augenblick hatte er den Tatbestand der Fahrerflucht verwirklicht. Glück für den Besitzer des Land Rover: Ein Zeuge hatte den Vorfall bemerkt und sich das Kennzeichen des Skodas eingeprägt – die Polizei brauchte dann nur noch den Unfallverursacher an seiner Wohnanschrift aufsuchen.
Auch in Blumenau kam es zum Wochenende zu einer Fahrerflucht: Hier war abermals ein Skoda im Spiel, allerdings nicht als Tatfahrzeug. Das schwarze Auto wurde von einem anderen unbekannten Fahrzeug beschädigt, als es in der Hasselhorster Straße geparkt war. Die Tat geschah zwischen Freitag, 14.35 Uhr, und Samstag um 15.15 Uhr. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-115 beim Kommissariat Wunstorf zu melden.
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
Schreibe einen Kommentar