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Fahrrad gefahren – Autoführerschein weg

01.09.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 155
01.09.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 155

Das Fahren mit dem Fahrrad in volltrunkenem Zustand könnte einen Wunstorfer nun den Führerschein kosten.

Polizeifahrzeug Wunstorf

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am Samstag kurz vor Mitternacht kontrollierte die Polizei einen 36-jährigen Wunstorfer in der Kernstadt. Der Mann fuhr Fahrrad, war dabei aber volltrunken. Ein Atemtest ergab eine Alkoholkonzentration von über 1,6 Promille.

Drastische Folgen

Anschließend musste der Mann mit zur Wache für die Entnahme einer Blutprobe. Ihn erwartet nun eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Außerdem droht ihm der Verlust des Führerscheins. Darüber entscheidet das Gericht im Strafverfahren.

INFO: Absolute Fahruntüchtigkeit
Die rechtliche Fahruntüchtigkeit ist bei Verkehrsteilnehmern unterschiedlich bestimmt: Während ein Autofahrer ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig gilt und eine Straftat begeht, liegt die Grenze für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille.
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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Gegen „ein (!!) lekker Bierchen“ hat niemand was einzuwenden. Sei es beim Führen einen KFZ oder beim ‚Drahtesel‘.

    1,6 Promille: Respekt!
    Um die ins Blut zu kriegen, braucht es eine ganze Menge an „lekker Bier“.

    Als Herr oder Frau ‚Besoffski‘ sich ans Steuer/Lenker zu setzen -kann getan werden, darf es jedoch ganz klar nicht.
    Mit den sich daraus resultierenden Konsequenzen muss dann völlig zu Recht gelebt werden.

    Schlussendlich geht es beim ‚zugedröhnten‘ Fahren um die Gesundheit und das Leben anderer.
    Spätestens dann ist „Schluss mit lustig“.

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