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Fahrradfahrer mit 3,5 Promille

13.05.2024 • Redaktion • Aufrufe: 2678

Ein Radfahrer überraschte die Polizei am frühen Samstagnachmittag mit einem Alkoholwert von 3,5 Promille. Der Mann hatte sich damit tatsächlich noch auf dem Fahrrad halten können. Dann aber war die Fahrt zu Ende – und Blutprobenentnahme und Strafverfahren erwarteten den 44-Jährigen.

13.05.2024
Redaktion
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Thema Alkohol im Straßenverkehr (Symbolbild)

Steinhude (red). Am vergangenen Samstagnachmittag kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Wunstorfer Polizei einen Fahrradfahrer im Steinhuder Fischerweg. Der 44 Jahre alte Radfahrer war dort kurz vor 14 Uhr unterwegs, fiel dabei aber durch seine unsichere Fahrweise auf. Für die Beamten war das der Anlass, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Während dieser konnten die Polizisten deutlich Alkoholgeruch wahrnehmen.

Freiwilligem Alkoholtest zugestimmt

Der Radfahrer war daraufhin mit einem Atemalkoholtest einverstanden, schätzte seinen Konsum aber offenbar deutlich falsch ein. Der Test ergab einen Wert von 3,5 Promille Atemalkoholkonzentration. Die Beamten nahmen den Mann mit zur Blutprobe aufs Wunstorfer Kommissariat. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Die Promillegrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehr gilt nicht für Radfahrer, doch auch für diese gibt es Grenzen: Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,6 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, wird es strafrechtlich relevant: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Ein vorhandener (Auto-)Führerschein kann dann ebenfalls eingezogen werden. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht dann an.
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