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Frau prallt gegen Poller der Nordumgehungs-Fahrradbrücke

12.08.2024 • Redaktion • Aufrufe: 4290

Unschönes Urlaubserlebnis in Wunstorf: Eine Touristin hat sich beim Radfahren am Samstag so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus musste. Der Grund: Der Poller an der „Fahrradbrücke“ war im Weg.

12.08.2024
Redaktion
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Poller auf dem Weg an der „Fahrradbrücke“ (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf/Klein Heidorn (red). Eigentlich soll er auch Fahrradfahrer schützen, indem er verhindert, dass größere Fahrzeuge die Strecke zwischen der Wunstorfer Kernstadt und Klein Heidorn nutzen, die vor allem von Radfahrern frequentiert wird: ein Poller am Eingang zum inzwischen nur noch als „Fahrradbrücke“ bekannten Bauwerk. Die Sperre besteht aus einer einzelnen Metallstange, die weiß lackiert ist und am oberen Ende zwei rote Signalmarkierungen aufweist.

Die Brücke war im vergangenen Oktober nach längerer Bauzeit eingeweiht worden und führt nördlich der Kernstadt in Verlängerung der Straße „Nordrehr“ entlang der Felder nach Klein Heidorn, parallel zum motorisierten Verkehr auf der B 442. Die Brücke wurde gebaut, um die bekannte Radroute in der Zukunft nicht zu unterbrechen – in den kommenden Jahren soll hier die Nordumgehung von Wunstorf, die neu gebaute B 441, verlaufen. Die Brücke überquert bereits jetzt die künftige Strecke der Bundesstraße, die künftig an dieser Stelle genau unter der Brücke verlaufen wird.

Den mittigen Poller getroffen

Aber am vergangenen Samstag verkehrte sich die Schutzfunktion des Pollers ins Gegenteil: Gegen 11 Uhr wollte eine 56 Jahre alte Frau die Brücke nutzen. Die Touristin, die mit dem Fahrrad in Wunstorf unterwegs war, prallte dabei genau auf den Poller in der Zufahrt zur Brücke. Die Radfahrerin stürzte dabei nicht, sondern konnte sich auf dem Rad halten. Doch die Urlauberin zog sich auch ohne Sturz Verletzungen an Knie und Fuß zu. Die Verletzungen infolge des Aufpralls waren so schwer, dass die 56-Jährige von einem gerufenen Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Poller und künstliche Hindernisse auf Straßen und Wegen sind in Wunstorf in der zurückliegenden Zeit immer wieder in der Diskussion gewesen. So waren Fahrradfahrer reihenweise über Bodenschwellen an einem provisorisch gesicherten Bahnübergang am Hohen Holz gestürzt. Am Barnewäldchen gab es hingegen Kritik, weil Poller fehlten und Radfahrer dort zu schnell fuhren. Auch aktuell werden an den Auewiesen Ausbremssperren für Radfahrer und Fußgänger wegen zu enger Bauweise noch einmal umgebaut.

Probleme mit dem jetzt unfallverursachenden Poller am Weg an der Fahrradbrücke waren bislang nicht bekannt.

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Kommentare


  • centrodelmargine sagt:

    Poller oder nicht Poller, das ist die Frage.

  • Anonymous sagt:

    Zitat „Der Grund: Der Poller an der „Fahrradbrücke“ war im Weg.“

    Seltsame Definition von „Weg“!

    Der (zu schmale) Weg geht nämlich rechts oder links am Poller vorbei.

    Wie breit muss eine zweispurige Rad/Fußgängerbrücke mit Geländern nach RAL sein?

    Laut den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), Teil 4, Abschnitt 7.1, beträgt die Mindestbreite für eine Rad/Fußgängerbrücke mit Geländern in Deutschland in der Regel:

    – 4,0 Meter für eine Zweirichtungsradwegbrücke (zwei Fahrradspuren)
    – 3,75 Meter für eine Zweirichtungsrad/Fußwegbrücke (eine Fahrradspur und eine Fußgängerseite)

    Wie breit ist diese neue Brücke? 2,5m? (ein weiteres Leuchtturm-Projekt?)

    Wer diese Brücke schon mal bei Gegenverkehr und gleichzeitigen Fußgängern befahren hat, weiss, wovon ich spreche!

    • Erwin M. sagt:

      Ja, ein zutreffender Hinweis!

      Der ursprüngliche Weg (3m Breite) hatte keine den Durchfahrtsraum einschränkenden Geländer und war problemlos.

      Direkt vor der Brücke sind nun etwa 10m des Weges mit der die Breite beschränkenden Geländern versehen. Die durch den Pfahl getrennten beiden Durchfahrten von jeweils 1,5m sind erlaubtes Mindestmaß.
      In Anbetracht der Tatsache, dass Radfahrer hier aber bergauf zu erhöhtem Schlingern neigen, ist das bedenklich schmal.

      ABER: Die Wegesbreite reduziert sich tatsächlich mit der Brücke auf 2,5m zwischen den Geländern.

      Laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss eine in beide Richtungen genutzte gemischte Fuß/Radweg-Brücke außerhalb geschlossener Ortschaften eine Mindestbreite von 3,50 Metern haben, wenn sie beidseitig, wie hier durch ein Geländer der Höhe 1,3 Metern eingefasst ist. Das Geländer soll so gestaltet sein, dass die Mindestbreite von 3,50 Metern nicht beeinträchtigt wird.

      Daher ist die im Artikel genannte Bezeichnung „Fahrradbrücke“ doppelt falsch, da sie nicht ausschließlich für Radfahrer gebaut wurde, sondern für diese nicht einmal geeignet ist.

      Sofern auch Reiter erlaubt sein sollen, müsste die Brücke eine Breite von 4m zwischen den Geländern aufweisen.

      Hier ist zu beachten, dass es in allen Fällen ein gemischter Rad/Fußweg wäre!

      Fußgänger haben dabei Vorrang und Radfahrer müssen Rücksicht nehmen. Das übliche „sich den Weg durch nötigendes, penetrantes Klingel freimachen“ ginge hier auch mal garnicht!

      Fazit: Die Brücke ist für einen in beiden Richtungen zu nutzenden gemischten Fuß/Radweg um 1m zu schmal, für die Nutzung für Reiter um 1,5m zu schmal.

      Was hier gebaut wurde, ist im Bereich der Brücke ein Fußweg, bei dem Radfahrer absteigen müssen und Reiter verboten sind.

      Sofern die für diesen Weg Verantwortlichen das nicht ordnungsgemäß ausschildern, sind sie für dadurch bedingten, zukünftigen Schäden direkt haftbar zu machen.

    • Thorsten Mues sagt:

      Oh. Jemand meint er könne aus Richtlinien zitieren, die er nicht kennt. Quasi wie ein Goldfisch, der vom Fahrradfahren berichtet.

      • Sabine R. sagt:

        Oh. Jemand meint, er könne selbst nicht mal das, dem das aber nicht in den Kram passt? Quasi wie ein getroffener Hund, der nur bellt.

        Wenn Sie es besser wissen, dann sagen Sie es doch!

      • Giesela R. sagt:

        Das ist interessant!

        Ich befahre täglich die Südaue-Brücke nach Bokeloh mit meinem E-Bike und habe mich stets gewundert, dass man trotz vorgeblicher „Verkehrswende“ solche Brücken nur 1,85m breit macht, so dass es dort ständig zum Engpass bei Gegenverkehr oder Spaziergängern kommt.
        Dort ist eigetlich immer viel los.
        Demnach ist dann aufgrund der geringen Breite auch diese Brücke bestenfalle ein Fußgängerbrücke, weil nicht den Mindestanforderungen für Radweg-Brücken genügt?

        Wenn es jemand besser weiss, gern Info. Inhaltsleer stänkern bringt niemandem etwas.

  • Justus Legitim sagt:

    Gute Besserung!

  • Brigitte sagt:

    Wenn ich als Radfahrer meine, die Brücke ist zu eng, dann steige ich ab und schiebe mein Fahrrad. Im übrigen sollten alle Nutzer Rücksicht (Fremdwort!) aufeinander nehmen (was ja inzwischen leider nicht mehr weit verbreitet ist), dann klappt auch ein Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf der Brücke. Und auch evtl. mit Pferden. Und mache Leute sollten sich mal das ständige Meckern abgewöhnen.

    • Heinz K. sagt:

      Haben Sie andere Fakten bezüglich nach üblichen Richtlinien erforderlicher Mindest-Wegesbreiten oder fühlen Sie sich das selbst auf meckernde Weise substanzlos zusammen?
      Es geht ja nicht ums „meinen“, sondern konkrete Feststellungen.
      Ansonsten kann man Ihrer Ausführung entnehmen, dass sie diese Brücke auch als Fußgängerbrücke empfehlen, richtig?

      • Brigitte sagt:

        Nicht richtig. Ich fahre auch mit dem Fahrrad darüber und kann mich mit anderen Nutzern immer gut einigen.

        • Erika M. sagt:

          Ich verfolge die Sache mit Spannung!

          Ist nicht der Umstand, dass man sich mit „anderen Nutzern einigen“ muss, der unwiderlegbare Beleg dafür, dass mit der Breite dieser Brücke etwas im Argen liegt?
          Auf normalen Wegen bedarf es keinerlei „Einigung“.

          Ich bin gespannt darauf, ob jemand stichhaltig belegen kann, dass 2,5m Breite ausreichend sind und nach welcher Norm das so richtig wäre.

          Irren ist menschlich. Experten sind gefragt!

  • Jason W. sagt:

    Ich habe schon viele Radbrücken passiert, aber dies ist mit Abstand die neuste und engste.
    Zeit das sich hier was tut!1

  • Diane sagt:

    Ich finde die Poller müssen abgeschafft werden. Wir Eltern sind mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern unterwegs und die Poller stören ungemein. Ein Hinderniss jedes mal, die uns eine schöne Fahrradtour erschwert weil man absteigen muss und schauen muss, dass man mit dem Rad vom Anhänger nicht hängen bleibt. Auch für die kleinen Kinder, die die Brücke runterfahren ist der mittig stehende Poller gefährlich. Die Stadt müsste eine besichtigung in Holland machen. So tolle ausgebaute Fahrradwege.

  • Dr. Harald Lichtblau sagt:

    Warum gibt es eigentlich keine Stellungnahme von offizieller Seite zum gesamten heiß diskutierten Thema rund um die „Fahrradbrücke“.
    Ich habe jetzt offiziell die Stadt Wunstorf angeschrieben und um Kärung gebeten.
    Es gibt ja wohl zukünftig noch weitere Probleme mit der Brücke (Thema Durchfahrtshöhe 3,5 m, Schilder stehen wohl schon). Angeblich ist das baulich gar nicht möglich ??

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