Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

In Schlangenlinien durch Wunstorf – alarmierte Polizei stoppt Autofahrer in der Kolenfelder Straße

07.07.2024 • Redaktion • Aufrufe: 2209

Die Wunstorfer Polizei kontrollierte am frühen Sonntagmorgen einen Autofahrer, der über Notruf gemeldet worden war. Der Fahrer war in Schlangenlinien durch die Stadt gefahren.

07.07.2024
Redaktion
Aufrufe: 2209
Wunstorfer Polizei im nächtlichen Einsatz an der Kolenfelder Straße (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). In der Nacht von Samstag auf Sonntag wählte ein Verkehrsteilnehmer den Notruf, weil ein anderer Autofahrer Schlangenlinien durch Wunstorf fuhr. Kurz vor 1 Uhr in der Nacht hielt daraufhin die Wunstorfer Polizei Ausschau nach dem gemeldeten Fahrzeug, einen Mercedes. Ein Streifenwagen fing das betreffende Auto schließlich in der Kolenfelder Straße ab, wie Polizeihauptkommissarin Melanie Zucker am Sonntag mitteilte.

Bei der Kontrolle des Fahrers, einem 28-Jährigen, schlug ein Indiz für die vorausgegangene unsicherere Fahrweise den Beamten sozusagen entgegen: Deutlicher Alkoholgeruch war beim Fahrer wahrnehmbar.

Führerschein einkassiert

Mit einem Atemalkoholtest war der Mann einverstanden, doch das Ergebnis fiel wenig beruhigend aus: 1,6 Promille lautete die Messung. Anders als in einem anderen Fall am Wochenende hatte der Fahrer zwar einen Führerschein – aber nur bis zu diesem Moment.

Bei 1,6 Promille ist normalerweise der Schwellenwert erreicht, bei dem der Führerschein auf jeden Fall passé ist und auch nicht mehr so schnell wiederkommt. Die Polizei stellte den Führerschein noch vor Ort sicher, zur gerichtsfesten Bestätigung des Atemalkoholtests wurde außerdem eine Blutprobe durchgeführt.

Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannten Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
[Anzeige]
[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Anonymous sagt:

    Gut so

  • Grit D. sagt:

    Grundsätzlich bin ich zwar nicht dafür, wegen (vermeintlichen) Keinsche*** die Polizei zu rufen.
    Doch im Falle des deutlichst alkoholisierten Fahrers, mit Sicherheit das einzig Richtige!

    Und wenn das vielleicht als ‚fies‘ verstanden wird- ich hoffe, dass für den Fahrer lange Zeit „der Lappen“ eingezogen bleiben wird.

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …