Wunstorf (red). In der Nacht von Samstag auf Sonntag wählte ein Verkehrsteilnehmer den Notruf, weil ein anderer Autofahrer Schlangenlinien durch Wunstorf fuhr. Kurz vor 1 Uhr in der Nacht hielt daraufhin die Wunstorfer Polizei Ausschau nach dem gemeldeten Fahrzeug, einen Mercedes. Ein Streifenwagen fing das betreffende Auto schließlich in der Kolenfelder Straße ab, wie Polizeihauptkommissarin Melanie Zucker am Sonntag mitteilte.
Bei der Kontrolle des Fahrers, einem 28-Jährigen, schlug ein Indiz für die vorausgegangene unsicherere Fahrweise den Beamten sozusagen entgegen: Deutlicher Alkoholgeruch war beim Fahrer wahrnehmbar.
Mit einem Atemalkoholtest war der Mann einverstanden, doch das Ergebnis fiel wenig beruhigend aus: 1,6 Promille lautete die Messung. Anders als in einem anderen Fall am Wochenende hatte der Fahrer zwar einen Führerschein – aber nur bis zu diesem Moment.
Bei 1,6 Promille ist normalerweise der Schwellenwert erreicht, bei dem der Führerschein auf jeden Fall passé ist und auch nicht mehr so schnell wiederkommt. Die Polizei stellte den Führerschein noch vor Ort sicher, zur gerichtsfesten Bestätigung des Atemalkoholtests wurde außerdem eine Blutprobe durchgeführt.
Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannten Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
Grundsätzlich bin ich zwar nicht dafür, wegen (vermeintlichen) Keinsche*** die Polizei zu rufen.
Doch im Falle des deutlichst alkoholisierten Fahrers, mit Sicherheit das einzig Richtige!
Und wenn das vielleicht als ‚fies‘ verstanden wird- ich hoffe, dass für den Fahrer lange Zeit „der Lappen“ eingezogen bleiben wird.
Gut so