Garbsen (red). Die Tat hatte ein großes mediales Echo ausgelöst: Am 1. März hatte ein Kind versucht, eine Sparkassenfiliale in Garbsen-Mitte zu überfallen. Zum zweiten Mal seit den Silvester-Angriffen auf Rettungskräfte war Wunstorfs Nachbarstadt damit bundesweit in den Schlagzeilen.
Ein Kind war mit einem Koffer in der Bank erschienen und hatte die Mitarbeiter bedroht – für den Fall, dass es kein Bargeld bekommen würde.
Den Koffer hatte das Kind beim Verlassen des Geldinstitutes zurückgelassen, und es war zunächst unklar, ob von dem Gepäckstück eine Gefahr ausging. Spezialisten der Polizei hatten den Koffer schließlich geöffnet, der Inhalt entpuppte sich als harmlos. Verletzt worden war bei der Tat niemand.
Ermittelt wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung. Nun hat die Polizeidirektion drei mutmaßliche Tatbeteiligte benannt: Ein 16-Jähriger steht im Verdacht, seine beiden Brüder – 11 und 7 Jahre alt – zur Tat angestiftet zu haben, um in Besitz einer größeren Summe Geld zu gelangen.
Nach Angaben der Ermittler ließ der 16-Jährige seinen elfjährigen Bruder den Koffer kaufen, mit dem der Siebenjährige einen Tag später für Verunsicherung in der betroffenen Filiale sorgte.
Bei der Durchsuchung der Zimmer der Tatverdächtigen in der elterlichen Wohnung in Garbsen beschlagnahmten Einsatzkräfte am gestrigen Donnerstag verschiedene Beweismittel. Die Ermittlungen zu den Hintergründen und zu den genauen Tatbeteiligungen dauern an.
Der 16-jährige Verdächtige wurde festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl, der unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Die jüngeren Brüder sind mit 11 und 7 Jahren noch nicht strafmündig, die Altersgrenze liegt bei 13 Jahren.
Untersuchungshaft wird bei jugendlichen Tätern nur ausnahmsweise angeordnet, wenn Alternativen nicht möglich sind. Es muss dazu mindestens einer der drei Haftgründe vorliegen: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Können diese Gefahren auf andere Weise ausgeschlossen werden, wird von der Haft abgesehen.
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Selbstverständlich weiß ich nicht, was bei den Bengels schiefgelaufen ist, doch, dass da was mächtig schieflief- zwar hauptsächlich, doch nicht nur bei dem 16-Jährigen-, dürfte jedem klar sein…
„Die jüngeren Brüder sind mit 11 und 7 Jahren noch nicht strafmündig, die Altersgrenze liegt bei 13 Jahren.“
Äaahhh, nein! Die Altersgrenze liegt gem. § 19 StGB (wie eigentlich auch allgemein bekannt) bei 14 Jahren…