Hagenburg (red). Am Montag wurde ein Microcar zwischen Hagenburg und Auhagen von der Straße abgedrängt – der 17-jährige Fahrer des sogenannten Leichtfahrzeuges landete mit seinem Gefährt beinahe im Straßengraben.
Gegen 16.40 Uhr war der Jugendliche auf der L445 in einem Waldstück unterwegs, als ein anderer Verkehrsteilnehmer hinter ihm vor einer Rechtskurve zu einem Überholvorgang ansetzte. Während der Hintermann überholte, tauchte aus der entgegengesetzten Richtung ein drittes Fahrzeug in der Kurve auf.
Der Überholende bremste abrupt und drängte das Microcar nach rechts ab, um einen Frontalzusammenstoß mit dem Fahrzeug im Gegenverkehr zu verhindern. Der abgedrängte 17-Jährige verunfallte am Fahrbahnrand. Der Überholende kümmerte sich nicht um den Hohnhorster und beging Fahrerflucht. Verletzt wurde der Jugendliche nicht, jedoch kam es zu Sachschaden am Fahrzeug.
Die Beamten des Polizeikommissariats Stadthagen, die den Verkehrsunfall aufnahmen, gehen davon aus, dass der Unfall von weiteren Verkehrsteilnehmern beobachtet wurde, und bitten um entsprechende Zeugenhinweise zum Unfallgeschehen und dem flüchtigen Unfallverursacher unter Telefon (05721) 4004-0.
Leichtfahrzeuge, wie sie unter der Marke Microcar bekannt sind, gelten als „führerscheinfreie“ Fahrzeuge (womit der reguläre Autoführerschein gemeint ist) und können bereits ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Tatsächlich ist jedoch mindestens ein Führerschein der Klasse AM (der „Rollerführerschein“) notwendig. Noch bis Mitte 2021 durfte in Niedersachsen erst ab 16 Jahren gefahren werden, seitdem gilt die bundeseinheitliche Altersgrenze ab 15 Jahren. Entsprechende Leichtfahrzeuge sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gedrosselt.
Gewagte Aussage!
Ich wünsche mir, dass ich Sie, auf meinem Fahrrad auf öffentlichen Straßen nicht behindere und sie mich unfallfrei und ohne abdrängen überholen können. Ich sehe da keinen Unterschied…
„Microcar“, „Leichtfahrzeug“: Lebensgefährlicher Schrott, der andere Verkehrsteilnehmer behindert.