Fahrerflucht in der Rubensstraße
31.10.2022 • Redaktion • Aufrufe: 526
Wunstorf (red). Im Zeitraum zwischen dem 26. Oktober abends und 28. Oktober nachmittags wurde ein in der Rubensstraße parkender blauer Opel Corsa beschädigt. Das Auto war ordnunggemäß am Fahrbahnrand abgestellt. Ein vermutlich vorbeifahrender anderer Wagen beschädigte den Corsa an der linken Heckseite. Der Verursacher beging Fahrerflucht, es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Die Polizei Wunstorf bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-115 zu melden.
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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