Fahrerflucht in Steinhude
25.04.2023 • Redaktion • Aufrufe: 675
Steinhude (red). Am 21. April kam es in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in Steinhude. Durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer wurde ein auf dem Parkplatz Bruchdamm geparkter blauer VW Tiguan im linken Bereich der vorderen Stoßstange beschädigt. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-115 beim Kommissariat Wunstorf zu melden.
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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