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Fahrerflucht nach 2.500-Euro-Unfall auf Edeka-Parkplatz

02.02.2023 • Redaktion • Aufrufe: 1243
02.02.2023
Redaktion
Aufrufe: 1243

Wunstorf (red). Am gestrigen Mittwoch, den 1. Februar, flüchtete eine Autofahrerin vom Edeka-Parkplatz in der Hindenburgstraße, nachdem sie dort einen Unfall verursacht hatte. Gegen 14.30 Uhr war die Frau mit ihrem weißen Skoda Yeti beim Rückwärtsausparken gegen einen nebenstehenden Opel Zafira gestoßen. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro. Nach Auswertung der Parkplatz-Videoüberwachung trug offenbar auch der Skoda vorne links Beschädigungen davon. Die Fahrerin, etwa 60 Jahre alt, mit Brille und kurzen, dunklen Haaren, schwarzer Steppjacke und blauen Jeans, beging Fahrerflucht, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Polizei Wunstorf bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich unter Telefon (05031) 9694-0 zu melden.

Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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