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Region Hannover hebt Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung auf

06.04.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1031

Oberverwaltungsgericht stellt sich auf Seite des Verwaltungsgerichts Hannover: Die Ausgangssperre der Region Hannover gilt nicht mehr …

06.04.2021
Redaktion
Aufrufe: 1031

Lüneburg/Hannover (red). Ab sofort gibt es keine Ausgangssperre mehr in der Region Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschwerde der Region gegen die Entscheidung zu den Eilanträgen einzelner Betroffener heute zurückgewiesen. Zunächst vier Betroffene hatten vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen und mussten sich seitdem bereits nicht mehr an die Ausgangssperre halten. In der Folge hebt die Region die Allgemeinverfügung nun mit sofortiger Wirkung auf. Eigentlich hätte sie noch bis zum Morgen des 12. Aprils jeweils zwischen 22 und 5 Uhr weitergegolten. Die Ablehnung der Beschwerde war absehbar gewesen: Das Gericht begründet seinen Beschluss damit, dass die Ausgangssperre nicht erforderlich sei, solange staatliche Stellen andere Maßnahmen nicht vollständig durchsetzen würden. Die Regelung wäre damit rechtlich nicht verhältnismäßig.

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Kommentare


  • Joachim Begerow sagt:

    Die Entscheidung der Lüneburger Richter bestärkt mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat! Die Judikative hat damit ihre Unabhängigkeit von der Exekutive mit einem markanten Ausrufezeichen unter Beweis gestellt.

  • Joachim Begerow sagt:

    Für Interessierte möchte ich jetzt nachtragen, dass inzwischen der etwa sechsseitige Volltext des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 06.04.2021 – Az.: 13 ME 166/21 – ohne Zugangsbeschränkung im Internet frei abrufbar ist, und zwar auf der Homepage http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de . Dort muss man dann den Link zu den Gerichten anklicken und anschließend „Verwaltungsgerichte“. Gegenwärtig erscheint dort in der chronologischen Reihenfolge der o.a. Beschluss (noch) an oberster Position.
    Ich möchte mich an dieser Stelle auf lediglich ein Wortzitat aus dieser lesenswerten Entscheidung beschränken. In Randziffer 21 hat das OVG Folgendes festgestellt: „Denn der Aufenthalt im eigenen Haushalt und der Aufenthalt im Freien ohne Kontakt zu anderen als haushaltsangehörigen Personen ist mit keinem relevanten Infektionsrisiko verbunden.“ Diese Feststellung ist an Deutlichkeit nicht zu toppen!
    Daran ändert sich m.E. auch nichts, wenn jetzt in der kommenden Woche die Bundesregierung eine weitere bundeseinheitliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes auf den parlamentarischen Weg bringen will. Darüber muss dann schlussendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden, denn dass dieses angerufen wird, dürfte wohl kaum jemand ernstlich bezweifeln.

    Im Übrigen sei noch Folgendes angemerkt: In der heutigen tagesaktuellen europaweiten Inzidenzwerttabelle (basierend auf den Daten des rki und der John-Hopkins-Universität) liegt Deutschland mit einem Inzidenzwert von gegenwärtig 121,6 auf Platz 32 (von insgesamt 46 Staaten). Natürlich darf dieser Wert nicht verharmlost werden, und natürlich müssen auch weiterhin geeignete Maßnahmen zur Senkung dieses Wertes verfügt werden, aber angesichts mehr als doppelt (!!) so hoher Inzidenzwerte in den westlichen Nachbarstaaten und eines deutlich mehr als dreifach so hohen Inzidenzwertes in der Türkei (399,1) erscheint es mir gegenüber dem Grundgesetz schlicht und ergreifend respektlos, schon bei diesem somit vergleichsweise moderaten Wert von der „ultima ratio“, der Ausgangssperre, Gebrauch zu machen, zumal deren Effizienz höchst zweifelhaft ist (siehe oben!).

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