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Wieder Maskenpflicht in Treppenhäusern

13.01.2022 • Redaktion • Aufrufe: 745
13.01.2022
Redaktion
Aufrufe: 745

Region (red). Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ordnet die Region Hannover ab dem 14. Januar FFP2-Maskenpflicht für verschiedene Bereiche an. Sie gilt nun in geschlossenen Räumen mit Kunden- oder Besuchsverkehr, auch im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (außer bei schwerer körperlicher Arbeit). Unmittelbar am Büroarbeitsplatz oder wenn man allein in einem Büro arbeitet, kann auf die Maske verzichtet werden. Die Maskenpflicht gilt ebenso in Fahrzeugen, wenn mehr als ein Haushalt mitfährt – nur der Fahrer selbst ist ausgenommen. In Hausfluren und Treppenhäusern wird die Maskenpflicht ebenfalls wieder angeordnet, sie gilt in größeren Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Parteien. In gastronomischen Betrieben, Kantinen und Mensen ist ebenfalls FFP2-Maske zu tragen (außer beim Verzehr von Speisen oder Getränken).

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Maximale Begeisterung bei mir, dass ich in meinem Wohnhaus mit neun Parteien und, wenn ich denn mal im Auto meines „Herrn Erzeugers“ mitfahren, nun wieder Make tragen „darf“.

    Doch ich werde mich hierbei auf OP-Masken beschränken (müssen).

    Die Inzidenzen gehen allerorten förmlich durch die Decke, so dass es für mich durchaus Sinn ergibt, in bestimmten Situationen, in bestimmten Örtlichkeiten die Maskenpdlicht wieder einzuführen.
    Doch bitte mit dem vielzitierten Augenmaß.

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