Wunstorf/Bokeloh (red). Eine fünfköpfige Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender, die im Zusammenhang mit diversen Diebstählen im Stadtgebiet stehen sollen, ist der Wunstorfer Polizei in der vergangenen Woche ins Netz gegangen:
Nach einem Zeugenhinweis waren Beamte des örtlichen Kommissariats am zurückliegenden Donnerstag, den 18. Juli, zum Bokeloher Schützenplatz gefahren und waren dort auf die Jugendgruppe, bestehend aus drei Minderjährigen und zwei Heranwachsenden, getroffen.
Die Gruppe saß in einem Auto, das sich als gestohlen herausstellte. Das Fahrzeug war Anfang Juli, elf Tage zuvor, gestohlen worden und war nun mit einem entstempelten Kennzeichen unterwegs. Der 19-Jährige, der am Steuer des Wagens gesessen hatte, hatte keinen Führerschein, außerdem schien er betrunken zu sein.
Die Beamten durchsuchten das gestohlene Fahrzeug und fanden darin weitere Gegenstände, die sich zum Teil anderen Diebstählen zuordnen ließen – sie waren in den vergangenen Wochen bei Autoaufbrüchen im Bereich Wunstorf gestohlen worden.
Die fünf Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen, ein Strafverfahren wegen Diebstahls wurde eingeleitet. Gegen den Fahrer des gestohlenen Wagens wird zusätzlich wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Führerschein und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt.
Während der polizeilichen Maßnahmen griff ein 15-Jähriger aus der Gruppe die eingesetzten Beamten an. Der Jugendliche wurde daraufhin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Auch hierzu läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, außerdem wegen Beleidigung und Bedrohung.
Die zwei Erwachsenen und die beiden anderen Jugendlichen durften dagegen nach Abschluss der Maßnahmen wieder gehen.
1) Was bitte ist der Unterschied zwischen „Minderjährigen und Heranwachsenden“?
2) „Während der polizeilichen Maßnahmen griff ein 15-Jähriger aus der Gruppe die eingesetzten Beamten an. Der Jugendliche wurde daraufhin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.“
Warum kommt dieser „Jugendliche“ nicht sofort in einen ganz normalen Knast?
3) In der Mitte des Beitrages wird von „Jugendgruppe, bestehend aus drei Minderjährigen und zwei Heranwachsenden“ gesprochen.
Am Ende kommt allerdings die Aussage: „Die zwei Erwachsenen und die beiden anderen Jugendlichen durften dagegen nach Abschluss der Maßnahmen wieder gehen.“
Leute – wollt Ihr mich verarschen? Waren es nun Minderjährige und Heranwachsene oder waren es auch Erwachsene? Was jetzt?
4) Wie waren denn die Vor- und Nachnamen der Minderjährigen, Heranwachsenen, Jugendlichen und Erwachsenen? Malte, Björn und Manuel oder eher Ali, Mahmut und Karim – mal Butter bei die Fische, liebe Redaktion.
Zu 1) Jugendliche sind Personen unter 18 Jahren. Heranwachsende sind Personen unter 21 Jahren.
Zu 2) In einem psychiatrisches Krankenhaus wird man aufgenommen, wenn man psychiatrische Probleme hat. In eine JVA wird man aufgenommen, wenn man wegen einer Straftat rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Zu 3) s. 1. (Ob Verarsche gewollt war, müsste die Redaktion beantworten)
Zu 4) Hier die Butter zu den Fischen: Die Nennung von Namen ergibt sich aus den Leitlinien des Presserates und richten sich nach der Schwere der Straftat, Alter der Täter etc.
Jugendliche und Heranwachsende sind strafrechtliche Begriffe aus dem Jugendgerichtsgesetz – § 1 Abs. 1:
• Jugendliche: Personen zwischen 14 und 17 Jahren
• Heranwachsende: Personen zwischen 18 und 21 Jahren
Denn Für Jugendliche und Heranwachsende gilt das Jugendgerichtsgesetz anstelle des allgemeinen Strafgesetzbuchs.
Man ist rechtlich also Heranwachsender, gleichzeitig aber volljährig und damit ein „Erwachsener“.
Logisches Denken:
„In der Mitte des Beitrages wird von „Jugendgruppe, bestehend aus drei Minderjährigen und zwei Heranwachsenden gesprochen“ aber am Ende
„Die zwei Erwachsenen und die beiden anderen Jugendlichen durften dagegen nach Abschluss der Maßnahmen wieder gehen.“
Die Gruppe bestand also entweder aus
Drei Minderjährigen (0-13) und zwei Heranwachsenden (18-21) oder
aus zwei Erwachsenen (22-) und drei Jugendlichen (14-17)!
Das ist eine offensichtlich unzulängliche und falsche Berichterstattung.
Ersttäter bekommen fast nie eine Strafe also wird es weitergehen