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Neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft

11.05.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 1065
11.05.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 1065

Restaurantbesuche, Treffen mit Freunden, Ferien. Ab heute tritt die zweite Phase weitreichenderer Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft.

Wappen Region Hannover

Region Hannover (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Hannover (red). Ab heute, dem 11. Mai, treten umfangreiche Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Niedersachsen in Kraft. Damit beginnt die erste Phase des Fünf-Stufen-Planes der Landesregierung. Solange es keinen Impfstoff und kein Medikament gegen COVID-19 gibt, ist der Abstand zu anderen jedoch das einzige Mittel gegen die Ausbreitung der Lungenkrankheit. Es bleibt daher bei dem Gebot der Reduzierung außerhäuslicher Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum. In der Öffentlichkeit und im Nahverkehr ist weiter mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten. Auch an der 2-Personen-Regel ändert sich nichts: Ansammlungen ab 3 Personen in der Öffentlichkeit bleiben verboten.

Piktogramm Personen

Lockerung 1: Kontaktpersonen

Neu ist jedoch, dass man sich ab heute nicht nur mit Angehörigen aus demselben Haushalt in der Öffentlichkeit bewegen kann, sondern auch mit Personen aus einem weiteren Haushalt. Man kann sich also z. B. mit Freunden oder Bekannten im Restaurant treffen, zwei Familien können gemeinsam etwas unternehmen.

Lockerung 2: Hochzeiten und Beerdigungen

Partys bleiben untersagt, auch dass sich Gruppen zum Grillen treffen, soll vermieden werden. Nur für Hochzeiten und Beerdigungen gelten nun Ausnahmen: Diese können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.

Piktogramm Unterricht

Lockerung 3: Schulen und Kindergärten

Ab heute werden auch die 12. Klassen in den neuen Präsenzunterricht einbezogen. Kindertagesstätten können die Notbetreuung auf die halbe Gruppenstärke erhöhen: für Kinder ab 3 Jahren auf bis zu 13 Kinder pro Gruppe. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu 8 Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu 10. Tagesmütter und -väter und Großtagespflegestellen können den Regelbetrieb wiederaufnehmen.

Lockerung 4: Restaurants

Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen dürfen nun auch zum Vor-Ort-Verzehr wieder öffnen. Allerdings gelten dabei strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen. So muss beispielsweise dafür gesorgt sein, dass der Zutritt gesteuert werden kann und Warteschlangen vermieden werden. Im Vergleich zum Einzelhandel gibt es eine Umkehrung der Maskenpflicht: Die Gäste dürfen ohne Maske in die Restaurants, das Servicepersonal muss jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Reservierungspflicht wie bei Friseuren gibt es nicht, die Betreiber müssen sich jedoch die Kontaktdaten des Gastes und die Verweildauer notieren. Weigern sich Gäste, ihre Daten anzugeben, dürfen sie nicht bewirtet werden. Name, Vorname und Telefonnummer sind anzugeben, die Daten müssen nach einem Monat wieder gelöscht werden.

Piktogramm Urlaub

Lockerung 5: Tourismus

Es dürfen wieder Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze an Gäste vermietet werden. Nach einer Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern muss eine Frist von 7 Tagen bis zu einer weiteren Vermietung eingehalten werden. Campingplätze etc. dürfen nur zur Hälfte ausgelastet werden.

Lockerung 6: Große Läden

Größere Geschäfte müssen ihre Ladenflächen nicht mehr künstlich auf 800 Quadratmeter verkleinern. Die Regelung, die in anderen Bundesländern bereits von Gerichten kassiert worden war, entfällt damit. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske für Kunden bleibt jedoch.

Lockerung 7: Kosmetik

Friseure dürfen seit vergangener Woche bereits wieder arbeiten, nun starten auch Salons und Dienstleister für Maniküre, Fußpflege, Kosmetikstudios und Massagepraxen unter entsprechenden Hygieneauflagen.

Lockerung 8: Fahrschulen

In den Fahrschulen kann nun wieder Praxisunterricht gegeben werden. Praktische Prüfungen für den Auto- und LKW-Führerschein werden abgenommen. Bei Übungs- und Prüfungsfahrten gilt jedoch entgegen der Bestimmungen zur Straßenverkehrsordnung Maskenpflicht.

Lockerung 9: Seniorenheime

In Alten- und Pflegeheimen sowie Heimen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und in Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege dürfen neue Bewohner aufgenommen werden, wenn die Betreiber eine 14-tägige Quarantäne gewährleisten.

Lockerung 10: Musik- und Volkshochschulen

Die Kurse in den niedersächsischen Volkshochschulen und anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen können ab dieser Woche fortgesetzt werden. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen, ausgenommen Angebote für Bläser und Chöre.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Neue Verordnung: Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020“ gilt ab dem 11. Mai bis zum 27. Mai. Wahrscheinlich wird es aber schon zum 25. Mai eine weitere Verordnung geben, die die nächsten Lockerungsphasen einleitet. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen bis dahin nicht signifikant ansteigen.[/box]

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Kommentare


  • G. Decker sagt:

    Fakt ist:
    Die Situation in Bezug auf das Coranavirus ist ausgesprochen fragil.
    Heißt nichts anderes als das bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffs weiterhin der soziale Abstand die soziale Nähe ist!

    So erfreulich es ist, dass uns nun mehr Freiheiten genehmigt wurden, so wird/muss jedem klar sein, dass niemand leichtsinnig werden darf.
    Einen neuen Lockdown- davon gehe ich stark aus- will keiner durch Nicht Einhalten der trotz der Lockerungen weiterhin geltenden Regeln provozieren.

    Wir haben jetzt sehr viel an Eigenverantwortung zurück bekommen.
    Gut so!
    Doch sollte jeder „in sich gehen“, ob zum Beispiel ein Cafébesuch wirklich sein muss, zumal der laut Meldung der NDR-Niedersachsen App mal eben so spontan nicht zu machen ist.

    Nach wie vor liegt es an/im jeden Einzelnen, es nicht „zu verka***“ und dann wieder vor geschlossen Türen stehen zu müssen.
    Auch ohne die Kristallkugel dürfte klar sein, dass ein neuer Lockdown ein Vielfaches länger andauern wird als der erste.

  • G. Decker sagt:

    @ Homberti
    Durch anstehende Veränderungen in meinen persönlichen Lebensbereichen, die mit einem auch zeitlich hohen Engagement verbunden sein werden, ist es mir momentan nicht möglich, die von Ihnen/Dir angegebenen Quellen zu weiteren Informationen zu lesen.

    So erlaube ich mir eine kurze -geht bei mir – so hoffe ich ;) -Reaktion zu Ihrem/Deinen Zitaten meines Kommentars zum Artikel.

    Die Situation ist fragil.
    Ich gehöre mit den entsprechenden Vorerkrankungen „Gesegneten“ auch zur Risikogruppe im Falle einer Infektion durch Covid-19.
    Die von mir geäußerte Fragiliät meint, dass wir uns auf die derzeit gegebene Stabilität nicht verlassen dürfen, sondern davon augehen müssen, dass sich die Infektionszahlen wie der so oft genannte R-Wert signifikant erhöhen werden, sollten wir ALLE uns nicht an die Vorgaben gebunden sehen.

    Ob uns die zurückgegebene Eigenverantwortung hätte genommen werden dürfen ist ein durchaus diskussionswürdiger Streitpunkt.
    Grundsätzlich lehne ich ab, wenn selbst die Statuten unseres Grundgesetzes missachtet werden.

    Die juristische Bewertung/Beurteilung dessen muss den entsprechenden Fachleuten überlassen werden.
    Als „schnöder Privatmensch“ kann ich angesichts der besonderen Situation damit leben- nicht mit Freude wohlgemerkt!

    Der niemand gefallene angeordnete Lockdown dürfte mit der unbekannten Art des Virus zusammenhängen:
    Coronaviren als solche sind zumindest in wissenschaftlichen Kreisen längst bekannt; das Covid-19 auslösende SARS-cov2 Virus brachte selbst die Wissenschaftler, Forschenden und erst recht uns ohne fachliches Wissen an Grenzen- und die Fachwelt zu täglich neuen Erkenntnissen zum Virus, was in meinen Augen den Lockdown rechtfertigte.

    Ein spontaner Besuch eines Cafés o.ä. war möglich?
    Für #Homberti in dem Moment vielleicht ein Grund zur Freude.
    Für mich in Hinblick auf den berechtigten Wunsch nach Sicherheit der Menschen auch in „der schönsten Innenstadt der Region“ eher zweifelhaft.

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