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Niedersächsische Grundsteuerreform: Grundeigentümer müssen Steuererklärung abgeben

11.05.2022 • Redaktion • Aufrufe: 1469

Die Stadt Wunstorf weist auf die anstehende Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für den Grundbesitz infolge der Grundsteuerreform hin.

11.05.2022
Redaktion
Aufrufe: 1469
Staatsrecht
Gesetzesänderung (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Die Grundsteuerreform wird zum 1. Januar 2025 wirksam. Mit dieser Reform ist zum Stichtag 1. Januar 2022 jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Niedersachsen vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 verpflichtet, eine Steuererklärung für den Grundbesitz (die sogenannte Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.

Stadt ist kein Ansprechpartner

Für die Abgabe der Steuererklärung wird ein Benutzerkonto benötigt. Wer bereits über www.elster.de zum Beispiel die Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreicht, kann dieses Benutzerkonto auch für die Grundsteuer verwenden. Sofern noch kein Benutzerkonto vorhanden ist, kann dort bereits jetzt ein Benutzerkonto beantragt werden.

Die Wunstorfer Verwaltung weist darauf hin, dass zur erforderlichen Beantragung des Benutzerkontos und Abgabe sowie Inhalt der Steuererklärung nur das Finanzamt Auskunft gibt – Detailfragen können nicht von der Stadt beantwortet werden.

Die Stadt Wunstorf hält jedoch Informationen auf ihrer Homepage zum Thema bereit. Auch auf der Homepage des Landesamtes für Steuern in Niedersachsen werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

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Kommentare


  • Dieter sagt:

    Wie wäre es denn, wenn unsere Kommunen mal genau erklären, was sie mit den Steuergeldern alles veranstalten, wie sie es, wann, warum und wieviel genau ausgegeben haben.

    Ich warte noch auf den Tag, an dem die Summe aller Steuern 100% übersteigt.

  • Dieter sagt:

    Ach so, jetzt begriffen. Der kommunale Haushalt, wie er bereits im Vorjahr geschätzt wird, dann aber im Folgejahr nicht hinkommt. Da das Geld bereits verplant und ausgegeben wurde und nun eine „Unterversorgung an Barmitteln“ besteht – meistens wurde es sogar noch teurer – wird der Haushalt eben durch Schulden ausgeglichen

    So gesehen sind diese Schulden doch auch „Sondervermögen“ weil Politiker und Parteien keine Schwarzen Kassen haben. Habe ich das jetzt richtig begriffen?

    • Wunstorfer sagt:

      Irgendwie verstehe ich nicht, was/wo das Problem sein soll!?

      Sie fordern, dass „unsere Kommunen mal genau erklären, was sie mit den Steuergeldern alles veranstalten, wie sie es, wann, warum und wieviel genau ausgegeben haben“ – soweit absolut legitim!

      Ich glaube, Sie werden niemanden finden, der befürwortet, dass Kommunen Geld sinnlos verpulvern!

      Wie „Ansgar L.“ nun bereits zutreffend erklärt hat, gibt es diese von Ihnen geforderte Übersicht jedoch schon lange: den Haushaltsplan!

      Selbstverständlich kann man den Haushalt für das nächste Jahr niemals zu 100% genau im Vorjahr berechnen oder wie Sie meinen „schätzen“. Aber wer kann das schon?
      Wissen Sie denn schon, wie viel Geld Sie in 2023 für was genau und wie ausgeben wollen/müssen und dem gegenüber wie viel genau Sie einnehmen werden? Nein? Warum denn nicht??? Die Stadt soll es doch auch können…

      Ihrer Meinung nach dürfen Kommunen auch auf keinen Fall Schulden machen? Warum?

      Wenn also im nächsten Winter die Heitzung in einer Schule kaputt ist und kein Geld mehr im Haushalt ist, müssen die Schüler halt frieren? Oder darf dann ein „Heitzungssondervermögen“ aufgebaut werden? Sicher ein „Extrembeispiel“, aber im Kern trift es die Sache! Wenn eine Invesition unvermeidbar ist, aber (aktuell) kein geld da ist, muss es halt über Schulden gemacht werden.

      So ist es im Privaten (KFZ-Kredit, Immobilienfinanzierung usw.) und selbstverständlich auch in der Kommunalverwaltung.

      In dem Sinne hoffe ich, dass Sie privat niemals gezwungen sein werden, ein „Sondervermögen“ für irgendetwas bilden zu müssen (neues Auto, unerwartete Reperatur/Ersatzanschaffung etc.)…

  • Dieter sagt:

    Das kommt davon, wenn man das Große mit dem Kleinen verwechselt, oder umgedreht.

    Das ist – lieber Wunstorfer – wie der Unterschied zwischen Kommunismus und Sozialismus.
    Im Kommunusmus wird der Mensch durch den Menschen ausgebeutet, im Sozialismus ist es genau anders herum.

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