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Notarzteinsatz nach rücksichtslosem Sprung über Steg: Kitesurfer verletzt Frau in Mardorf

24.05.2023 • Redaktion • Aufrufe: 3148

Bei einem gefährlichen Sprung über den öffentlichen Steg an der Mardorfer Weißen Düne hat ein Kitesurfer eine Frau verletzt. Die Umweltbehörde der Region Hannover sucht nun Zeugen.

24.05.2023
Redaktion
Aufrufe: 3148
Steg N10 am Mardorfer Badestrand (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Region (red). Die Region Hannover als verantwortliche Behörde für den Naturpark Steinhuder Meer versucht einen Vorfall aufzuklären, der sich bereits vor zwei Wochen, am 9. Mai gegen 17 Uhr, auf einem Steg zur Weißen Düne in Mardorf zugetragen hat.

Ein Kitesurfer hatte bei einem Sprung über Steg N10 mit den Seilen des Kites eine dort stehende Frau umgerissen und diese an der Hand verletzt. Ein Notarzt musste zur Versorgung der Frau gerufen werden. Die Verletzte gehörte zu einer Reisegruppe, die mit einem Auswanderer der Steinhuder Personenschifffahrt & Berufssegler GmbH über das Steinhuder Meer gefahren war. Das Boot hatte regulär am Steg an der Weißen Düne angelegt, die Frau hielt sich deshalb dort noch auf.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wird vorbereitet

Sowohl die Personalien des Kitesurfers als auch der verletzten Frau sind der Regionsverwaltung nicht bekannt. Um den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten zu können, bittet sie nun um Hinweise unter E-Mail an umwelt@region-hannover.de. Der Sprung über die Steganlage stellt zudem auch einen Verstoß gegen die für das Steinhuder Meer geltende Rechtsverordnung dar.

Der Steg N10 ist ein öffentlicher Steg am Badestrand an der Weißen Düne in Mardorf und gleichzeitig die dort längste Steganlage. Sie wird vor allem von Badenden frequentiert, dient aber auch als Aussichtspunkt und Anlegestelle für beliebige Boote sowie die Personenschifffahrt, die auf der Route Steinhude–Wilhelmstein–Mardorf verkehrt. Der für Schwimmer mit Bojen abgesteckte Bereich endet vor dem Abschluss des Steges. Der für Kitesurfer reservierte Bereich im Steinhuder Meer liegt östlich des Badestrandes. 
Steganlage vor der Weißen Düne in Mardorf | Illustration: Auepost; Kartenmaterial © OpenStreetMap-Mitwirkende unter ODbL-1.0-Lizenz
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Kommentare


  • Ich_will_spass sagt:

    Auswuchs der Spaßgesellschaft

    • Axel Rudorf sagt:

      Man kann den Artikel so lesen und dann einen solchen Kommentar verfassen…aber es stecken einige Ungereimtheiten darin, z.B. wie kann die Frau von den Kiteleinen verletzt worden sein, wenn der Kiter über den Steg gesprungen ist? Die Leinen des Kites befinden sich nämlich oberhalb des Kiters…
      Wenn ein ‚Notarzt‘ wegen der Verletzung hinzugezogen worden ist, dann sollte es einen Notruf gegeben haben, der bei Personenschaden automatisch die Polizei alarmiert hätte. Im Presseportal der Polizeidirektion Hannover ist nichts darüber zu finden…
      Die Region Hannover/ Umwelt, die diese Pressemitteilung herausgegeben hat, kennt noch nicht einmal die Namen der angeblich Geschädigten, noch des Kiters. Und wer Bitteschön, kann den Vorgang bezeugen?
      Könnte es wohlmöglich sein, das ein Kiter beim vorherrschenden Ostwind an diesem Tage die Kontrolle über seinen Kite verloren hat und der Kite über/hinter dem Steg ins Wasser gefallen ist? Möglicherweise ist dabei die Frau durch die Kiteleinen umgerissen worden und hat in die Leinen gegriffen. Das würde zumindest das Verletzungsmuster an der Hand erklären. Dann war es zumindest aus Sicht des Kiters eine Notlage, die zu diesem Vorfall geführt hat, da sich der Steg N10 bei Ostwind in der Windabdeckung befunden haben könnte…

  • Strandvogel sagt:

    Ein weiteres Beispiel dafür, wohin es führt, wenn die persönliche Freiheit mehr zählt. Eine Gefährdung anderer interessiert nicht oder wird als zweitrangig bewusst in Kauf genommen. Hinterher wird sich vielleicht entschuldigt, die Gefahr als nicht erkannt dargestellt, aber die wirklichen Folgen hat nur der Geschädigte zu tragen.

    • Rudolf Ferl sagt:

      Stellt/e die Geschädigte ein Anzeige?
      Warum die Region Hannover? Inwieweit wurde die Region geschädigt? Körperverletzung wohl nicht möglich.
      Warum sind keine Persanaldaten bekannt, trotz Notarzt?
      Gibt es Augenzeugen?
      Soll Stimmung gemacht werden?

  • Verkehrte Welt sagt:

    Da haben wir doch das übliche Muster. Der Geschädigte muß beweisen, der Verursacher wird mit unterschiedlichsten Argumenten in Schutz genommen. Und das von Leuten, die nicht Betroffen oder Zeugen waren.

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