Sachsenhagen (red). Plötzlich mit einer gefährlichen Situation sahen sich Polizeibeamte in Sachsenhagen konfrontiert, als sie einen psychisch kranken Mann im Rahmen einer Einweisung in die Psychiatrie begleiteten. Der 45 Jahre alte Patient versuchte, sich die Dienstwaffe eines der Beamten zu greifen, während dieser mit seinem Kollegen beruhigend auf den Mann einzureden versuchten. Die Polizisten reagierten jedoch sofort und konnten den Griff zur Waffe lösen.
Die Beamten fixierten den 45-Jährigen anschließend und stellten ihn einem Arzt vor, der die Einweisung in die Psychiatrie veranlasste. Obwohl von den Polizisten sogenannte einfache körperliche Gewalt eingesetzt wurde, um die Situation unter Kontrolle zu bringen, wurden weder die Beamten noch der Kranke während des Einsatzes verletzt.
Einfache körperliche Gewalt bedeutet, dass Beamte während eines Einsatzes eine bestimmte Handlung erzwingen, ohne dabei jedoch weitere Hilfsmittel oder Waffen einzusetzen. Dies kann z. B. das Zu-Boden-Bringen eines Verdächtigen sein, der sich den berechtigten Anweisungen der Beamten widersetzt hat.
Bereits am Morgen hatte ich andernorts davon gelesen.
Ein Ereignis der ausgesprochen unerfreulichen Art, das in derErinnerung des Beamten, seiner Kollegin wie mit Sicherheit auch in der des erkranken Mannes haften bleiben dürfte.