Wunstorf (red). Am Freitagabend tat ein 49-Jähriger in Wunstorf anscheinend alles, um die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zu ziehen: Er fuhr mit seinem Auto durch die Straßen der Stadt nicht sehr spursicher und steuerte in Schlangenlinien über die Fahrbahnen.
Im frischen Schnee auf den Straßen war das besonders gut dokumentiert. Den Blinker setzte der Mann zudem mehrmals völlig unerwartet, offenbar versehentlich.
Kurz vor 22 Uhr fiel der Fahrer dann erwartungsgemäß einer Streifenwagenbesatzung auf, die sich erwartungsgemäß zu einer spontanen Verkehrskontrolle entschloss. Die Beamten stellten mit einem Alkoholtest schließlich eine Atemalkoholkonzentration von 1,96 Promille beim Fahrer fest.
Gegen den Autofahrer läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Führerschein wurde auf direktem Wege sichergestellt. Um ihn wiederzuerlangen, wird der Mann sich einer MPU unterziehen müssen.
Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Iditotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
Schreibe einen Kommentar