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Statt mit dem Taxi nach Wunstorf direkt weiter ins Krankenhaus

12.07.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 238
12.07.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 238

Am Wochenende endete für mehrere betrunkene Reisende ihre Fahrt nicht am gewünschten Zielort. Nur ein Fahrradfahrer durfte in Wunstorf bleiben.

Polizeifahrzeug Wunstorf

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Eine Taxifahrt endete am Samstagabend für einen 43-Jährigen anders als geplant. Eigentlich hatte der angetrunkene Mann vorgehabt, nach Wunstorf zu fahren, als er in Hannover dem Taxifahrer seinen Fahrtwunsch nannte. Doch während der Fahrt leerte er offenbar eine weitere Flasche Wodka, schlief ein und ließ sich, in Wunstorf angekommen, nicht mehr richtig wecken. Der Taxifahrer informierte die Polizei, die einen Atemalkoholwert von 3,9 Promille feststellte. Es blieb damit nicht beim ursprünglichen Fahrtziel. Der Mann wurde ins Krankenhaus nach Neustadt gebracht.

Auch ein Fahrgast im Zug hatte am Wochenende alkoholbedingte Probleme. Um 2.30 Uhr am Sonntagmorgen begleitete ihn die Polizei am Bahnhof Wunstorf aus einem aus Hannover kommenden Zug, da er keinen Fahrschein hatte. Die Beamten fuhren den Mann im Streifenwagen zurück in die Landeshauptstadt, konnten ihn aber nicht einfach absetzen, sondern brachten ihn direkt in den Polizeigewahrsam – der Mann hatte angekündigt, über Bahngleise laufen zu wollen.

Örtlich angetrunken

Ein Fahrradfahrer, der einer Streifenwagenbesatzung in der Nacht zu Samstag aufgefallen war, durfte hingegen in Wunstorf bleiben, musste aber eine Blutprobe abgeben. Der 38-Jährige war zuvor mit starrem Blick im Düendorfer Weg Schlangenlininen gefahren und wankte und lallte stark. Die zuvor veranlasste Atemalkoholprüfung hatte einen Wert von 1,9 Promille ergeben.

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Kommentare


  • G. Decker sagt:

    Dem Alkohol in Massen zusprechen zu wollen, liegt letzten Endes in der eigenen Entscheidung.
    Jedoch auf Kosten der Allgemeinheit die „Staatsmacht“ ;) als Taxiunternehmen oder Hotel zu missbrauchen, geht mir dann doch „über die Hutschnur“.

    • D. Schweer sagt:

      Ein Blick in die „Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen“ des Landes Niedersachsen zeigt, dass die Vermutung, Besoffene fahren im Streifenwagen umsonst, nicht zutrifft. „Stand 2018 waren für die „Beförderung von Personen sowie Transport von Tieren und Sachen“ pro angefangene halbe Arbeitsstunde eines Streifenwagenbeamten 27 Euro fällig und ein Kilometergeld von 70 Cent, mindestens aber 17,50 Euro.“ (Zitat aus HAZ vom 05.02.18) Zudem weiß ich aus beruflicher Erfahrung als Sozialarbeiter eines Heims für suchtkranke Menschen, dass das alkoholbedingte Verschmutzen des Streifenwagens zu zusätzlichen Kosten führt. Also, G. Decker: Informieren kommt vor echauffieren.

      • G. Decker sagt:

        @ D. Schweer
        Sie werden es vielleicht nicht glauben mögen:
        ich bin durchaus in Kenntnis, dass die Kosten den Verursachenden in Rechnung gestellt werden.

        Gerade als beruflich im sozialen Bereich Tätigen wird Ihnen- davon möchte ich ausgehen wollen- bekannt sein, dass die völlig zu Recht gestellten finanziellen Forderungen oft nicht erfüllt werden.
        Ob nicht können oder nicht wollen, sei dahin gestellt.

        Mich zu „echauffieren“ ist nicht wirklich meine Sache; verärgert sein über ein nach meiner Meinung Geht-gar-nicht hingegen mit Sicherheit.

  • Andrea sagt:

    Ich muss G. Decker aber Recht geben. Es geht ja gar nicht mal um die monetären Kosten. „Auf Kosten der Allgemeinheit“ kann man auch anders interpretieren. Immerhin sind für diese Art „Aufräumarbeiten“ zwei Polizeibeamte/beamtinnen und ein Streifenwagen gebunden, die möglicherweise für einen dringlicheren Einsatz benötigt worden wären.

    Nur so nebenbei… Letztens ging es in der Auepost um ein „Danke“ für die Feuerwehr. Ich finde, der Polizei gebührt ein ebensolches Danke. Denkt mal drüber nach.

  • G. Decker sagt:

    @ Andrea,
    Der Kostenfaktor ist nicht das einzige Entscheidende, dass mich bei der Nutzung des „all incklusiv Service“ durch Herrn oder Frau „Besoffski“ verärgert.

    Nein; auch die von Ihnen/Dir erwähnte Personalbindung ist ebenfalls ein Ärgernis.
    Denn mal ein bisschen weitergedacht:
    es ist nicht von der Hand zu weisen, dass während eines Einsatz wegen Vollrausch ein Mensch in höchster Not Hilfe bedürfen könnte.
    Doch über diese Tatsache wird leider eher wenig bis gar nicht nachgedacht werden.

    Dem Danke schließe ich im Übrigens sehr gerne an.

    • Basti g. sagt:

      Kaum ist ein besoffski der Auslöser geht’s hier rund wenn ich schreibe wie oft die brandmeldeanlage in der Flüchtlingsunterkunft ehemals iglo büro teils mutwillig durch Rauchen oder Grillen ausgelöst wird heisst es wieder die rechtskeule dabei gehst da genauso auf Kosten der Allgemeinheit

      • Andrea sagt:

        Aber Basti, es geht doch in diesem Artikel um Bürger, die vorsätzlich einen Vollrausch bei sich herbei geführt haben und dann der Allgemeinheit zur Last fielen indem sich die Sicherheitsorgane mit ihnen beschäftigen mussten.
        Wenn es der Auepost einen Beitrag wert ist über fahrlässig oder durch Gedankenlosigkeit ausgelöste Brandmelder zu berichten, dann werden wir uns in den Kommentaren sicherlich auch trefflich darüber austauschen können.

        • Basti g. sagt:

          Manche grillen und rauchen vorsätzlich in ihren Wohnungen somit entstehen andauernd einsatzkosten worüber keiner spricht aber noch hat der Staat ja Geld um unsere Rente zu bezahlen

        • G. Decker sagt:

          Es ist nicht in Abrede zu stellen, dass es durch die menschliche Unvernuft, von der sich niemand ernstlich freisprechen möchte, oft- viel zu oft zu im Grunde genommen vermeidbaren Schäden bis hin zu Katastrof(ph)en kommt.

          Aber das #Basti G. ist ein anderes- durchaus interessantes- Thema, um das es hier jedoch gerade nicht geht.

  • D. Schweer sagt:

    Eine Person, die, bereits angetrunken, während der Taxifahrt von Hannover nach Wunstorf noch zusätzlich in der Kürze der Zeit eine Flasche Wodka zu leeren imstande ist, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit massiv alkoholkrank sein. Mit einem Atemalkoholgehalt von 3,9 Promille stellt eine solche Person zudem einen akuten Notfall dar und ist dringend der Hilfe bedürftig. Ob diese Hilfe dann zwingend durch Polizeibeamte erfolgen muss ist sicher situativ zu entscheiden. Ein Krankentransport durch Sanitäter wäre eventuell ebenfalls in Frage gekommen. Ich gehe davon aus, dass die Beamten jedoch wohlüberlegt gehandelt haben, als sie den Transport im Streifenwagen durchführten. Leider erwecken die hier geäußerten Kommentare zu dieser Nachricht den Eindruck stark vorurteilsbehaftet zu sein. Bewusst irreführende Wortwahl und pauschale Unterstellungen dienen keinesfalls der einer sachlichen Diskussion und entlarven die dahinter stehende Denke.

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