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Teilweiser „Shutdown“ in Niedersachsen

17.03.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 998
17.03.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 998

Ab heute sind sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Der Großteil des Einzelhandels kommt ebenfalls zum Erliegen, Freizeit und Kultur ebenso.

Niedersachsenflagge neben Wunstorfer Flagge

Niedersachsenflagge weht in Wunstorf (Archivbild) | Foto: Daniel Schneider

Hannover (red). Bereits in den letzten Tagen wurden auch in Wunstorf Veranstaltungen reihenweise abgesagt, Einrichtungen geschlossen. Am Montag, den 16. März nun hat die Landesregierung weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verfügt. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April.

Fast der gesamte Einzelhandel schließt, der Rest darf sonntags öffnen

Ministerpräsident Weil erklärt dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“ Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Europa, Deutschland und Niedersachsen kündigt Gesundheitsministerin Reimann folgende Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 an: „Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag zu schließen. Das Gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.“

Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. „Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländern abgestimmt. Die Menschen erwarten in diesen Zeiten zu Recht, dass der Staat so eindeutig und einheitlich wie möglich auftritt und Sicherheit gibt. Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“

Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen

Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen werde unter anderem Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder betreffen, so die Ministerin. Auch Spielplätze seien betroffen: „Wir setzen das gesellschaftliche Leben jetzt für einige Wochen weitgehend aus, um die Infektionsketten und die Dynamik des Geschehens zu brechen. Die Entwicklung der Fallzahlen in Niedersachsen ist nicht so drastisch wie anderswo, aber weiterhin ausgesprochen dynamisch. Wir handeln konsequent, um die weitere Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen.“

Der entsprechende Erlass des Gesundheitsministeriums beinhaltet darüber hinaus ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen. „Alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen“, so Ministerin Reimann. Das Verbot wird ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.

Auch Restaurants und Cafés werden beschränkt

Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurants und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.

Mit einem weiteren Erlass hat das Gesundheitsministerium bereits am Montag die Sperrung der niedersächsischen Inseln für Besucherinnen und Besucher angeordnet. „Die medizinische Infrastruktur der niedersächsischen Inseln wäre sehr schnell überlastet, sollte es dort eine Häufung von Ansteckungen geben“, so Ministerin Reimann. „Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste.“ Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren.

Zum Zeitpunkt der Verkündung der neuen Maßnahmen waren in Niedersachsen insgesamt 391 bestätigte Fälle von Infektionen mit SARS-CoV-2 bekannt, davon 96 in der Region Hannover.

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Kommentare


  • G. Decker sagt:

    Sehr drastische Maßnahmen, die so Manchem sauer aufstoßen -auch mir.
    Doch unsere aller Gesundheit hat Priorität!

    Die „Durchseuchung“der Bevölkerung -es wird von 60-80% gesprochen- wird damit de facto nicht zu verhindern sein, jedoch verlagsamt.
    Das ist gut so!
    Für die besonders gefährdeten Personen wie auch das Gesundheitswesen, das vermutlich vor dem Kollaps steht, wenn viele Menschen gleichzeitig (!) intensivmedizinischer Hilfen bedürfen würden.

    Es liegt jetzt an UNS ALLEN, den persönlichen Beitrag zur Entschleunigung der Ausbreitung beizutragen- und sei es in Form des Einhaltens des einschränkenden auferlegten Maßnahmen- Katalogs.

    Aus meinem „internen Nähkästchen geplaudert“:
    nicht mehr ausschließlich aufgrund des eingeschränkten Angebots im ÖPNV und der ab Mittwoch in Hessen untersagten touristischen Beherbergung in Hotels/Gasthäusern bin ich erleichtert, meine ab heute geplante Reise ins Hessische abgesagt zu haben…

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