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Unfallschwerpunkt Kranichstraße

11.06.2017 • Redaktion • Aufrufe: 436
11.06.2017
Redaktion
Aufrufe: 436

Am Wochenende kam es im Bereich Kranichstraße unabhängig voneinander gleich zu zwei Verkehrsunfällen. Ein Mädchen wurde dabei verletzt.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am Freitag, kurz vor 17.00 Uhr, nahm ein 79-jähriger Wunstorfer an der Einmündung Kranichstraße/Kolenfelder Straße einer 37-Jährigen, ebenfalls aus Wunstorf, die Vorfahrt. Im Wagen der Frau saß ihre 7-jährige Tochter, die bei dem Unfall verletzt wurde. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf 5.000 Euro.

Fahrerflucht

In der Nacht zu Samstag dann wurde ein in der Kranichstraße abgestelltes Auto beschädigt. Der Seat Ibiza parkte in einer Parkbucht. Wahrscheinlich durch Ein- oder Ausparken wurde das Fahrzeug von einem anderen Auto beschädigt – der Verursacher beging Fahrerflucht.

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Info: Fahrerflucht
Um die Fahrerflucht, juristisch das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“, ranken sich viele Legenden. Man habe 24 Stunden Zeit, sich bei der Polizei zu melden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe würde reichen usw. Doch wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit (kann zwischen 15 Min. und 2 Std. liegen) zu warten (und es keinen äußerst wichtigen Grund gibt, warum er nicht warten kann) und auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden. Einen Rettungsanker gibt es aber noch: Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt allerdings nur, wenn es ein kleiner Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Diese nachträgliche Identitätsangabe muss innerhalb von 24 Stunden geschehen. Bei höheren Schadenssummen, längerem Abwarten, Personenschäden oder Unfällen im fließenden Verkehr profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ohne Anwesenheit des Geschädigten ist, an der Unfallstelle zu warten oder gleich die Polizei zu informieren, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.
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