Region Hannover/Wunstorf (red). Vereine, die durch Corona in Not geraten sind, können bei der Region Hannover sogenannte Billigkeitsleistungen beantragen – einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.
Die Zuschüsse sind explizit für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu spüren bekommen haben, etwa weil Einnahmen weggebrochen sind, während die finanziellen Verpflichtungen weiterliefen. Die Billigkeitsleistungen beziehen sich auf tatsächlich entstandene Kosten zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. August 2020. Personalkosten oder der Ausfall von Spenden werden nicht ersetzt. Maximal werden pro Antragsteller 10.000 Euro gewährt.
Antragsteller müssen drei Voraussetzungen erfüllen:
Privatpersonen und Vereine, die gerade gegründet werden oder sich auflösen, erhalten keinen Zuschuss.
Das Antragsformular steht auf www.hannover.de/corona-zuschuss-vereine zur Verfügung und muss inklusive der geforderten Anlagen per Post an Region Hannover, Team Gremien und Repräsentation, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, bis zum 30. November 2020 gesendet werden.
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