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Mit falschen Kennzeichen in die Polizeikontrolle

20.06.2023 • Redaktion • Aufrufe: 1445

Das gab wieder mal Schreibarbeit für die Beamten … Ein Autofahrer brachte gleich drei Dinge durcheinander: die Höchstgeschwindigkeit, die Führerscheingültigkeit – und die passenden Kennzeichen fürs Fahrzeug.

20.06.2023
Redaktion
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Polizeifahrzeug Wunstorf
Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Klein Heidorn (red). Am zurückliegenden Samstagmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung der Wunstorfer Polizei ein Autofahrer auf. Dieser war mit seinem VW Polo auf der Klein Heidorner Straße zu schnell unterwegs.

Die Polizeibeamten führten deshalb eine Verkehrskontrolle durch, die Erstaunliches zu Tage brachte: Neben dem Geschwindigkeitsverstoß stellte sich auch heraus, dass der Autofahrer keinen gültigen Führerschein hatte – und die Autokennzeichen passten nicht zum Fahrzeug.

Straftatbereich

Für den Kontrollierten dürfte es nun unangenehm werden: Neben Ermittlungen wegen eines ohne Versicherungsschutz geführten Fahrzeuges steht auch die Straftat des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubtnis im Raum.

Das Autofahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt nie ein Führerschein erworben wurde oder, z. B. wegen einem Verkehrsverstoß, gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Dies hat Auswirkungen auf die Strafhöhe, aber es sind beides Straftaten. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen kann auch das Fahrzeug eingezogen werden. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der wissentlich jemand anders ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst den Wagen ohne gültigen Führerschein gefahren.
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