Hannover (red). Die Region Hannover verschärft noch einmal die bereits geltenden Regelungen zur Maskenpflicht. Ab Mittwoch (28. Oktober) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung generell in der Öffentlichkeit vorgeschrieben, wo sich Personen auf engem Raum begegnen können und der 1,5-Meter-Mindestabstand nicht zuverlässig einzuhalten ist. Dadurch gilt nun auch in der gesamten Wunstorfer Fußgängerzone Maskenpflicht, außerdem auf den Parkplätzen von Geschäften. Ausnahmen greifen u. a. bei beruflichen schwer körperlichen Arbeiten, bei Vorliegen eines Attests, für Kinder unter 6 Jahren und bei Sportausübung. Vor und nach dem Sport ist jedoch wieder eine Maske zu tragen, v. a. auf Sportanlagen, in und beim Betreten/Verlassen von Umkleiden.
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