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Illegale Fahrstunden

10.11.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 475
10.11.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 475

Wunstorf (red). Offensichtlich war die Polizei schon bemerkt worden, als am Samstagabend ein Auto in der Wunstorfer Innenstadt zum Halten kam. Der Fahrer tauschte mit dem Beifahrer noch schnell die Plätze, was die Streifenwagenbesatzung jedoch registrierte. Der vorherige Beifahrer stellte sich bei der Kontrolle als der 25-jährige Halter des Fahrzeugs heraus. Der zuvor tatsächlich gefahrene 27-Jährige hatte keinen Führerschein. Gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Autofahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt nie ein Führerschein erworben wurde oder, z. B. wegen einem Verkehrsverstoß, gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der wissentlich jemand anders ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst den Wagen ohne gültigen Führerschein gefahren.[/box]

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Die Polizisten*innen „unseres“ Kommissariats sind aktuell mit der Überwachung des Einhalten der verschärften Regelungen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie ausgelastet.

    Obwohl:
    Vielleicht war dieser dem eigentlichen Job entsprechende Einsatz ja eine willkommene Abwechslung und gerne angenommen worden…

  • Basti g. sagt:

    Da muss ich Ihnen ausnahmsweise mal recht geben ! Bei so vielen maskenverweigerern und Leuten die es nicht raffen was Pandemie bedeutet haben die ordnungskräfte gut zu tun dazu noch diese abhängigen drogenyunkees die nur an sich denken also ich möchte den job nicht machen wollen

    • Torsten A. sagt:

      Komisch das die nur nie bezahlen müssen, dachte werden Bußgelder verhängt. Ist den Beamten wohl Zuviel Arbeit.

    • Grit D. sagt:

      @ Basti G.

      Erneut ließ sich Ihr Kommentar ausgesprochen schwer lesen >Orthographie.
      Sei’s drum.

      Mit Sicherheit wird zutreffen, dass Polizeibeamte*innen sich u.a. mit Drogenabhängigen auseinanderzusetzen zu haben.

      Ihr Kommentar lässt erahnen, dass Sie eine Verknüpfung zwischen dieser Tatsache; dem Fahren unter dem Einfluss ‚berauschenden Substanzen‘ allgemein und dieser Fahrt herstellen wollen.

      De facto steuern viele- von Ihnen ‚Yunkees‘ („Junkies“ schreibt sich das- mal nebenbeiangemerk) benannt-, KFZ’s. Geht gar nicht!

      Dem Artikelinhalt ist jedoch nicht zu entnehmen, dass der Fahrer des Wagens zu dieser Gruppe gehört.

      Eine differenziertere Formulierung ist mit Sicherheit mehr als wünschenswert.
      Danke.

  • JM sagt:

    M.E. war das wieder Mal ein Akt von reiner Willkür & Schikane an Deutschen, die sich bei den Bullen irgendwie unbeliebt gemacht haben, aber eben nicht per Alarm-sms innerhalb von 2 Minuten 20 Unterstützer ranorganisieren können. Es ist bezeichnend für diese „Qualitätspresse“, dass mein Kommentar mit ausführlicher Begründung „herausmoderiert“ wurde. So macht man die öffentliche Diskussion zu einer einzigen grossen „Echokammer“, wo nur erwünschte Meinungen zugelassen werden, während man gleichzeitig allen Andersdenkenden eben dieses Denken in „Echokammern“ vorwirft. Schöne „Meinungsfreiheit“!!

    • Lukas R. sagt:

      Ihres Erachtens?
      Vielleicht ist das Fahren und Fahrenlassen ohne Fahrerlaubnis in Deutschland auch einfach gesetzlich verboten und unterliegt daher der Strafverfolgung?
      Was für ein Schwachsinnskommentar…

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