Wunstorf (red). Da war die Hochstraße nicht hoch genug: Am frühen Nachmittag blieb ein Tieflader samt aufgeladenem Bagger unter der Brücke der Hochstraße, die über die Bahnhofstraße führt, hängen. Dabei platze ein Hydraulikschlauch. Feuerwehr, Polizei und der Bereitschaftsdienst der Stadt waren vor Ort. Der Straßenabschnitt neben dem Bahnhof musste gesperrt werden, der Linienbusverkehr wurde umgeleitet.
Ehr ein schönes Beispiel für „die StVO bzw. StVZO/FZV gilt ja nur für die Anderen, aber nicht für mich“.
Entweder das Teil war höher als die StVZO bzw. FZV erlaubt, oder die Brücke hat eine gewisse (dann zwingend ausgeschilderte!) beschränkte Durchfahrtshöhe die schlicht ignoriert wurde…
Sieht man ja leider immer öfter: Beschilderungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßensperrungen/Umleitungen, Haltverbote oder Einbahnstraßen gelten immer nur „für die anderen“.
Man muss sich aktuell nur mal 20 Minuten in die Neustädter Str. stellen, dann kann man sehen wie viele meinen „Die Sperrung gilt für micht nicht“ oder „aber ich fahre doch immer hier lang“.
Einfach unfassbar…
@ Wunstorfer
Ich wünschte, ich müsste dir/ihnen nicht zustimmen.
Und auch, wenn ich ausschließlich als „Fußläufige“ und „Intensivtäterin“ bezüglich Nutzung der Öffis unterwegs bin, muss ich beobachten, dass Regeln- hier die im Straßenverkehr- ausschließlich für andere zu gelten scheinen.
Weil ich gestern im Rahmen eines Arzttermins die gesperrte Sölter-Kreuzung queren musste- für mich „Rollator-Else“ ;) nicht ganz einfach-, habe ich jedoch nicht gesehen, dass die dort geltenden Regeln „individuell“ gehändelt worden sind.
Zur falschen Zeit am falschen Ort- mal im Positiven…
Schönes Beispiel für „sich völlig verschätzt zu haben“ ;) …