In den USA ist es seit etwa einem viertel Jahr ein Phänomen: Grusel-Clowns, die nach Einbruch der Dunkelheit auf Straßen, in Parks und auf öffentlichen Plätzen Spaziergänger erschrecken. Mit Messern, Baseballschlägern, Schusswaffen oder gar Kettensägen bewaffnet, gehen sie auf Passanten los und machen regelrecht Jagd auf diese. Komplizen filmen das Ganze mitunter und stellen die vermeintlich lustigen Szenen bei Youtube als Video ins Netz. Das Ganze hat derartige Ausmaße angenommen, dass McDonalds in Übersee aktuell darauf verzichtet, sein Clowns-Maskottchen Ronald auftreten zu lassen.
Auch in Deutschland ist dieser „Trend“ nun angekommen, in mehreren Städten trieben in den letzten Tagen Clowns vergleichbaren Schabernack. Diese seltsame Form der Freizeitbeschäftigung scheint inzwischen auch nach Wunstorf zu schwappen. Im Bürgerpark war am gestrigen Abend offenbar ein mit Scream-Maske Maskierter unterwegs, der die Leute erschreckte. Und ebenfalls in der Wunstorfer Innenstadt wurde bereits ein mit Clownsmaske Vermummter gesehen.
Was wie ein lustiger Spaß wirkt und an Halloween durchaus seine Freunde findet, kann dann, wenn man nicht damit rechnet, für alle Seiten böse ausgehen. Menschen, die sich ernsthaft erschrecken, bekommen gesundheitliche Probleme, was sich nicht nur akut auswirkt, sondern auch dazu führen kann, dass sie sich irgendwann nach solchen Erlebnissen gar nicht mehr auf die Straße trauen – erst recht, wenn sie bereits mit Ängsten zu kämpfen haben. In Wunstorf als Psychiatriestandort, wo auch Angsterkrankungen behandelt werden und entsprechend viele Patienten und deren Angehörige unterwegs sind, erscheint aufgezwungenes Clown- und Monsterlaientheater daher besonders fragwürdig.
Das Erschrecken an sich von Mitbürgern ist nicht verboten – kann aber dann die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, wenn die Erschreckten durch derlei Späße in ihrer Gesundheit verletzt wurden.
Wer Menschen sogar tätlich angreift bzw. verfolgt – ob aus Spaß oder nicht -, ist näher an einer Straftat, als er vielleicht glauben mag. Bedrohung und Körperverletzung sind die Straftatbestände, die dabei in Frage kommen.
Auf diese Weise Erschreckte können sich zudem ernsthaft angegriffen fühlen, überreagieren – und den Clown oder Verkleideten ebenfalls ernsthaft verletzen, wenn sie glauben, in Notwehr handeln zu müssen.
In den sozialen Netzwerken wie Facebook nimmt die Angelegenheit unterdessen schon eine bedenkliche Wendung. Dort wurde dazu aufgerufen, im Bürgerpark Präsenz zu zeigen, um vor allem Kinder zu schützen. Was verdächtig nach der Bildung einer Bürgerwehr klingt, verlief jedoch größtenteils im Sande. Gerade einmal zwei Personen rafften sich am heutigen Abend tatsächlich auf, um einen wachsamen Blick über die Grünanlage schweifen zu lassen. Weitere Horror-Clowns oder sonstwie Maskierte wurden in Wunstorf bislang nicht mehr gesichtet.
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