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Ausgangssperre gilt ab Samstag um 22 Uhr

23.04.2021 • Redaktion • Aufrufe: 898

Ab morgen gilt durch das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz auch in Wunstorf eine Ausgangssperre. Das Einkaufen nach Terminvereinbarung ist dagegen möglich.

23.04.2021
Redaktion
Aufrufe: 898

Die Ausgangsbeschränkungen der „Bundesnotbremse“ werden am Samstagabend für die Region Hannover verbindlich. Maßgeblich dafür sind nun die Inzidenzberechnungen des Robert-Koch-Institutes.

Ausgangssperre Wunstorf

Fußgängerzone Wunstorf während der Ausgangssperre Anfang April (Archiv)

Region (red). Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene gilt ab Sonnabend, 24. April 2021, in der Region Hannover wieder eine Ausgangsbeschränkung. Das ergibt sich unmittelbar aus dem IfSG und den Inzidenzwerten des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Region Hannover. Dieser liegt für heute bei 141,6.

Ausgangssperre greift

Die Region Hannover hat heute in einer Allgemeinverfügung gemäß §§ 28 Abs. 1, 28b Abs. 1 und 3, 77 Abs. 6 S.3 IfSG die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz seit mindestens drei Tagen über dem Schwellenwert von 100 liegt. Diese Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag, 23. April 2021, veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonnabend, 24. April, 6 Uhr morgens in Kraft.

Viele Veränderungen würden sich daraus nicht ergeben, sagte Regionspräsident Hauke Jagau in einer Videobotschaft, da die Region Hannover bereits seit langem als Hochinzidenzkommune mit entsprechenden Einschränkungen gilt. Wichtigste Änderung ist jedoch, dass nun wieder eine Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 und 5 Uhr. Aus dem IfSG ergibt sich auch, dass eine Ausgangsbeschränkung außer Kraft tritt, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Wer einen wichtigen Grund habe, könne trotzdem unterwegs sein, müsste das bei einer Kontrolle aber erklären können, sagte Jagau weiter.

Termineinkauf wird möglich

Das Infektionsschutzgesetz eröffnet zudem jetzt die Möglichkeit, in Geschäften nach Terminvereinbarung einzukaufen, solange der Inzidenzwert unter 150 liegt. Dafür gelten folgende Vorschriften: Pro Kunde müssen 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Die Terminbuchung umfasst einen fest begrenzten Zeitraum. Kunden müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Betreiber eines Geschäfts müssen auch die Kontaktdaten und den Aufenthaltszeitraum der Kunden erfassen.

Diese Regelung gilt, sofern die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen keine schärferen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht. Eine Änderung der derzeit geltenden Corona-Verordnung wurde vom Land Niedersachsen angekündigt.

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Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Ab 22 Uhr? WAS WILL MAN DA NOCH DRAUSSEN

  • Grit D. sagt:

    An dieser Stelle will ich nicht über Sinn und Unsinn der Inhalte der sogenannten „Notbremse“ diskutieren.

    In Wunstorf ist bekanntlich ab 19 Uhr „tote Hose“, so dass das Interesse am späten Abend die Innenstadt zu „entern“ allgemein eher gering sein dürfte.

    Heute musste ich in die Innenstadt und „mein“ Frisörsalon hat per Aushang auf die Testpflicht hingewiesen.
    Also rein gegangen und mich über Einzelheiten informiert:

    Das Ergebnis eines Tests in „Eigenregie“ darf NICHT akzeptiert werden.
    Es bedarf eines „offiziellen“.
    Also ab zum Testenteum, zum Dok oder in die Apotheke.
    Und auf keinen Fall älter als 24 Stunden!

    KEIN Ding „meines“ Salons, sondern allgemeine Regel.

    Ach ja:
    Wer es noch nicht mitbekommen haben sollte:
    Ab sofort ist m ÖPV ist nur noch Mitfahrt mit FFP-2-Maske möglich.
    Persönliche (!) Vermutung:
    Ab Montag ist Ende der „Schonfrist“.

    Wünsche euch allen gerade wegen des ganzen Sch*** ein richtig schönes Wochenende.

  • Joachim Begerow sagt:

    Man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht vermutlich schon in der kommenden Woche zur Verfassungskonformität der Ausgangssperre in den dort bereits anhängigen schon jetzt zahlreichen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu sagen hat. Dessen früherer Vizepräsident Kirchof hat ja bereits in einem Interview seine Bedenken unverhohlen artikuliert.
    Zu den beiden voraus gegangenen Kommentaren: Natürlich weiß auch ich, dass in Wunstorf und umzu die Ausgangssperre quasi vollends ins Leere geht, weil nach 22 Uhr auch ohne eine solche kaum noch jemand unterwegs ist. Gleichwohl finde ich diese Sichtweise in höchstem Maße erschreckend, denn gerade dies auch anderenorts anzutreffende Phänomen ist doch der beste Beweis dafür, dass Ausgangssperren quasi wirkungslos sind, also – juristisch gesprochen – ungeeignet für den mit ihnen verfolgten Zweck, damit unverhältnismäßig und folglich letztlich verfassungswidrig. Es ist mir schlechterdings unbegreiflich, wie offenbar die Mehrheit der Bevölkerung bereit ist, selbst derart mir ebenso unsinnig wie grundrechtswidrig erscheinende staatliche Eingriffe nicht nur mit Beifall zu bedenken, sondern – mehr noch – nach noch weiter gehenden Einschränkungen zu verlangen, angeblich nach einer repräsentativen Umfrage 40 %!
    Ganz am Rande noch eine Randnotiz: Zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr soll ja das spazieren Gehen erlaubt bleiben, aber nur mutterseelenallein. Wenn das keine „Einladung“ für Sittenstrolche ist, Frauen aufzulauern, die sich allein auf der Straße bewegen, dann weiß ich es nicht. Und dies auch noch quasi mit staatlichem Segen – eine grandios durchdachte Regelung!

  • Joachim Begerow sagt:

    N a c h k l a p p (da eventuell nicht deutlich genug auf den Punkt gebracht):
    Ich befürchte, dass die Ausgangssperre ab 22.00 Uhr erst und nur die erste Scheibe einer im Zusammenwirken von Regierung und Gesetzgebungsorganen (Bundestag und Bundesrat) „auf´s Gleis gesetzten“ sog. „Salamitaktik“ ist: Dann wird nämlich irgendwann festgestellt (oh Wunder!), dass diese Ausgangssperre nichts wirklich signifikant Positives gebracht hat, um sie auf die Zeit ab 21.00 Uhr auszudehnen – dann 20.00 Uhr – dann 19.00 Uhr usw.! Und es steht zu befürchten, dass selbst dann noch eine breite Mehrheit der Bevölkerung dies völlig in Ordnung findet.
    Das Ganze weist meines Erachtens auch eine gewisse Ähnlichkeit auf zu den Schreckensvisionen, die die „Virologenpäpste“ in der ersten Märzhälfte mit Inzidenzwerten von etwa 400 nach Ostern plakativ verbreiteten. Tatsächlich hat sich der Wert in den letzten Tagen bei etwa 160 bis 165 „eingependelt“ – das ist weitaus weniger als die Hälfte der prophezeiten 400! Natürlich immer noch deutlich zu hoch, aber wer jetzt (schon) – meines Erachtens leichtfertig – von einer „Notbremse“ spricht, der sollte sich doch einmal überlegen, welchen Begriff man erschaffen müsste, wenn wir wirklich Inzidenzwerte erreichen sollten (hoffentlich nicht!!) wie sie aktuell in Zypern, der Türkei, Frankreich, Schweden und anderen weitaus stärker betroffenen europäische Staaten anzutreffen sind, von den wirklich katastrophalen Zuständen in Staaten wie Indien und Brasilien ganz zu schweigen!

    • Grit D. sagt:

      Ob es einen Nutzen haben wird, uns allesamt mehr oder weniger „wegzubunkern“ wird die Zeit zeigen.

      Durch meine Lebensführung habe zumindest ich nicht wirklich darunter zu leiden, in meinen vier Wänden bleiben zu müssen.

      Schließt jedoch nicht mein Verständnis für diejenigen aus, die „semi-begeistert“ sind.

      Alle Entscheidungen ausschließlich von Inzidenz abhängig zu machen, ist in meinen Augen ziemlich sinnfrei.
      Berücksichtigt das beispielsweise die zunehmend prekäre Situation der Intensivstationen? Nein.

      Kontaktpflege als solche ist zwar seit über einem Jahr für niemanden nicht mehr im gewohnten Maße möglich.

      Wenigstens aber gehen noch „die Gespräche über den Gartenzaun“.

      Und bei diesen durfte ich erfahren, dass sich jeder anders unter all den sinnvollen wie sinnlosen Regeln eingeschränkt fühlt:
      Was für den einen völlig ohne ein Problem zu handhaben ist, stellt den anderen vor immense Herausforderungen.

      Nutzt alles nix:
      Das Virus interssiert sich- das haben uns die Monate gelehrt- einen Sch*** darum.

      Ohne Unken zu wollen:
      SO schnell wird uns dieses verfluchte Virus mit dessen Mutationen nicht wieder unser ganz normales Leben leben lassen…

    • Homberti sagt:

      „…Zypern, der Türkei, Frankreich, Schweden und anderen weitaus stärker betroffenen europäische Staaten… …katastrophalen Zuständen in Staaten wie Indien und Brasilien…“ => Sie führen andere Staaten an, was haben diese Staaten mit uns zu tun? Haben diese Staaten WÄHREND dieser „Pandemie“ auch 21 Krankenhäuser geschlossen? Haben diese Staaten WÄHREND dieser „Pandemie“ auch 9000 Intensivbetten abgebaut? Haben diese Staaten WÄHREND dieser „Pandemie“ auch durch ihren Gesundheitsminister 8000 Beatmungsgeräte wieder abbestellt? Haben diese Staaten auch ein solches Gesundheitssystem wie wir hier? Diese Vergleiche dienen doch ausschließlich dazu in der Bevölkerung den Panik-Pegel hoch zu halten. Warum berichten die Öffentlich-Rechtlichen NICHT von den Erfolgen in den USA? Dort ist in einigen Bundesstaaten jede Einschränkung (inkl. Maskenpflicht) abgeschafft worden und trotzdem sind die „Inzidenz-Zahlen“ im Sturzflug.
      Und zu Ihrer “Salamitaktik”: SO wird es nicht kommen. Es wird noch viel schlimmer werden. Und es steht zu befürchten, dass selbst dann noch eine breite Mehrheit der Bevölkerung dies völlig in Ordnung findet.

  • Candilini sagt:

    Zum beiläufigen Hinweis von Grid D ab sofort im ÖPNV (REGIOBUS,BAHN) nur noch mit FFP 2 Masken ist nach meiner Meinung und auch Erfahrung von Sonntag den 25.04.21 bei der Beförderung untergegangen. Ich vermisse auch einen expliziten Bericht und ausdrücklichen Hinweis der Aue Post auf dieses wichtige Thema. Im übrigen ist das eine Ortnungswiedrikeit das nicht tragen der FFP 2 Maske im ÖPNV und wird mit 180,00 € geandet, dass ist auch nicht bekannt. Wenn ab heute Montag 26.04.21 die Schonfrist bei der REGIOBUS vorbei ist, bleiben 80 – 90 % der Fahrgäste draußen. Da es aber noch keine explizite Dienstanweisung der REGIOBUS an das Fahrpersonal gibt nach meine Informationen, schiebt die Regobus das Problem wieder einmal an die Fahrer ab die sich mit den Fahrgästen rum ärgern kann und unnötige Diskussionen mit den Fahrgästen führen darf.

  • Joachim Begerow sagt:

    Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht ja eine Eilentscheidung gefällt, die inhaltlich einem dialektischen Aufsatz ähnelt (typisch: „zwar…., aber…“). Die „grandiose“ Erkenntnis, dass die vor allem gegen die Ausgangssperren gerichteten Verfassungsbeschwerden zwar letztlich begründet sein könnten, aber jedenfalls keine evidente Verfassungswidrigkeit dieser streitgegenständlichen Maßnahme festzustellen sei, hätte – pardon! – auch ein staatsrechtlich versierter Jurastudent im fünften Semester noch hinbekommen, vielleicht nicht ganz so elegant ausformuliert! Dass die endgültige Entscheidung dann im späteren Hauptsacheverfahren fallen soll, kann ich leider nur so kommentieren: Die Damen und Herren unseres obersten Gerichts haben das politische Prinzip „Problem aussitzen, bis das Ergebnis keinen mehr interessiert“ hervorragend verinnerlicht. Schade! Aber damit bloß nicht der Eindruck entstehe, man mache sich zum „Handlanger“ der Großen Koalition, wird dann schnell noch auf einem anderen Gebiet (Klimaschutz – macht sich aktuell besonders gut!) die Peitsche `rausgeholt, um einen „schwafelnden“ Gesetzestext auf Vordermann zu bringen – bei sehr großzügiger Fristsetzung für die Nachbesserung!
    Aber keine Angst: In Wahlkampfzeiten überschlagen sich die Parteien in ihrem Eifer, die Optimierung so kurzfristig wie nur möglich, jedenfalls noch vor ihrer „Stunde der Wahrheit“ am 26. September, auf´s Gleis zu setzen…. ob auch inhaltlich den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend, wird sich zeigen – die nächste „Runde“ vor dem höchsten deutschen Gericht dürfte vorprogrammiert sein!

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