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Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten ab Samstag

09.10.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 370

Niedersachsen erlässt nun doch eine Verordnung, die das Beherbergen von Reisenden aus Risikogebieten untersagt.

09.10.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 370

Niedersachsen erlässt nun doch eine Verordnung, die das Beherbergen von Reisenden aus Risikogebieten untersagt.

Maskenträgerin

Beherbergungsverbote zur Coronapandemie-Bekämpfung kommen jetzt auch in Niedersachsen (Symbolbild)

Hannover (red). Wie gestern bereits von Ministerpräsident Stephan Weil angekündigt wurde, hat das Gesundheitsministerium heute ein Beherbergungsverbot erlassen, um eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Die entsprechende Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft. Zunächst war die Landesregierung skeptisch gegenüber einer solchen Maßnahme eingestellt, trägt nun aber das auf Bundesebene verabredete Vorgehen mit.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Die Landesregierung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber die bundesweit stark steigenden Infektionszahlen erfordern ein entschlossenes Handeln. Das Beherbergungsverbot ist dabei im Vergleich zu Quarantäneverpflichtungen für Reisende aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen das deutlich mildere Mittel und entspricht der Verabredung der Länder zu einem möglichst einheitlichen Vorgehen.“

Touristische Angebote betroffen

Nach der neuen Verordnung sind von morgen an Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen für alle verboten, die aus Gebieten oder Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen kommen. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet.

Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Übernachtungsgäste die aus unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen reisen. Auch Privataufenthalte fallen nicht unter das Verbot, Besuche von Verwandten und Freunden bleiben möglich. Wer sich aktuell bereits in Niedersachsen befindet und aus einem Risikogebiet kommt, kann seinen Urlaub ebenfalls fortsetzen. Es gilt im Übrigen der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung, wenn weitere Gebiete als Risikogebiet ausgewiesen werden.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Entscheidend für das Beherbergungsverbot ist, ob in einem Gebiet in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern aufgetreten sind. Maßgeblich für diese Einschätzung sind hier die vom Robert-Koch-Institut täglich auf Kreisebene veröffentlichten Werte. Wenn in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt diese sogenannte 7-Tages-Inzidenz höher liegt als 50, wird vom Gesundheitsministerium geprüft, ob es Hinweise dafür gibt, dass es sich um ein eng eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt.[/box]

Alle Gebiete, deren Bürger vom Beherbergungsverbot in Niedersachsen betroffen sind, werden vom Gesundheitsministerium auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht. Derzeit zählen dazu etwa ganz Berlin, die Stadt Frankfurt/Main und Bremen, aber auch Delmenhorst und der Landkreis Cloppenburg.

Ausnahme mit negativem Corona-Test

Menschen, die aus einem Gebiet mit entsprechend hohen Infektionszahlen kommen, können sich jedoch einem freiwilligen Corona-Test unterziehen. Wenn sie dann über ein ärztliches Zeugnis in Papierform oder in digitaler Form verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind, dürfen sie in Niedersachsen Ferien machen. Das ärztliche Zeugnis muss jedoch auf einer molekularbiologischen Testung basieren, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für diese Frist ist dabei das Vorliegen des Testergebnisses.

Das Wirtschaftsministerium will Einnahmeausfälle des Beherberungsverbotes für Tourismusbetriebe ausgleichen. Kurzfristige Hilfsmaßnahmen von bis zu 10 Millionen Euro sind geplant.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Ich will keinen auf „Frau Klug***“ machen:
    Doch ich zweifle stark an, dass ein negatives Ergebnis einer 48 Stunden zurückliegenden Testung eine Infektion mit SARS-cov.2 tatsächlich auszuschließen vermag.

    Inzwischen wurde duch durchaus glaubwürdige seriöse Wissenschaftler vermittelt, dass sich auch oft erst mehrere (!) Tage später- also mehr als 48 Stunden- nach einer Infektion das Coranavirus über einen Test nachweisen lässt.

    Die Infektioszahlen nehmen derzeit in derat erschreckenden Maße zu, dass jeder gut beraten ist, sich selbst zu fragen, ob eine Urlaubsreise, egal in welches Land, an welchen -auch innerdeutschen- Ort-, unbedingt stattfinden muss.

    Bei all meinem Verständnis, dass über eine Reise der- auch persönlich- belastenden Situation entflohen werden möchte:
    Ist es das wirklich wert, die eigene Gesundheit wie die der anderen zu gefährden?

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Ganz einfach. Wer jetzt in diesen Zeiten in Urlaub fährt, handelt hochgradig kriminell und muss auch so behandelt werden.

    • Grit D. sagt:

      Ob das in-den-Urlaub-Reisen mit dem Adjektiv „hochgradig kriminell“ zu benennenen ist, dürfte strafrechtlich gesehen wohl als nicht zutreffend gelten- mal so als nicht der juristischen Fakultät Zugehörigen gesprochen.

      In hohem Maße das Gemeinschaftswohl gefährdend- also in sozialer Hinsicht höchst bedenklich- jedoch wird hingegen sicherlich zutreffend sein- mal als ehemals im pädagogischen Bereich Tätigen gesagt.

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    P.S.: Das Beherbergungsverbot ist durch unsere angeblich unabhängigen obersten Richter gekippt. Leider!! Was ist nur mit unsere Justiz los? Wird hier dem schnöden Gewinnstreben Einzelner die Gesundheit des gesamten Volkes aufs Siel gesetzt.
    Auch wäre zu prüfen, ob diese obersten Verwaltungsrichter sich mit ihrem Urteil nicht der schweren, vorsätzlichen Körperverletzung schuldig machen. Aber das ist wohl schwer beweisbar. Auf jeden Fall gehören diese Juristen umgehend ihres Amtes enthoben und zwar ohne Geld und Sachbezüge. Ein Skandal!!! Es zeigt doch letztendlich, wie weltfremd diese Juristen wirklich sind.

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