Region (red). Parallel zur Ausgangssperre hat die Region eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die nun auch das Tragen von Masken in größeren Mehrfamilienhäusern bestimmt. Die Maskenpflicht gilt ab dem 1. April in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern, die über mehr als 5 Wohnungen verfügen.
Die Allgemeinverfügung stellt zudem klar, dass bei mehreren Insassen in einem Fahrzeug, die nicht zu einem Haushalt gehören, alle außer dem Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Nachverfolgung von COVID-19-Infektionen habe gezeigt, dass auch das Auto zu den Ansteckungsorten gehöre, sagte Jagau: „Hier brauchen wir eine stärkere Sensibilität und ein Bewusstsein für Gefahrensituationen.“
Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird es in der Region Hannover stattdessen vorerst nicht geben. Die Regionsverwaltung hatte geprüft, ob dies ein probates Mittel sein könnte, um die Infektionszahlen zu drosseln und gegebenenfalls auf eine Ausgangssperre verzichten zu können. Das Ziel war zudem, zu spezielle Regelungen zu vermeiden. „Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der vergangenen Monate sehen wir wenig Chancen, dass eine solche Regelung hält. Alles andere wäre Flickwerk und würde keine Klarheit bringen“, sagt Jagau. Allerdings werde die Region Hannover die Maskenpflicht am Nord- und Ostufer des Maschsees und an der Uferpromenade am Steinhuder Meer zeitlich ausweiten. Künftig müssen dort von 9 bis 21 Uhr Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, bislang galt die Maskenpflicht nur von 10 bis 19 Uhr. „Mit der Zeitumstellung und dem schöneren Wetter halten sich die Menschen länger draußen auf. Das müssen wir berücksichtigen“, sagt Jagau.
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