Wunstorf (as). Seit Wochen stehen die Bau- und Stadtentwicklungsexperten in Rat und Verwaltung unter großem Zeit- und Entscheidungsdruck, denn bisher hieß es: Bis zum 10. Mai muss die Stadt erklären, ob sie für die sechs Hektar große Industriebrache ihr per Ratsbeschluss deklariertes Vorkaufsrecht ausübt. Dieses baurechtliche Instrument ist ungewöhnlich und umstritten.
Das Bundesbaugesetz definiert etliche Bedingungen, die zutreffen müssen, damit eine Kommune das Recht nutzen kann, an Stelle anderen Käufers in einen Vertrag einzutreten. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2021 einen Beschluss dazu veröffentlicht, der nach Ansicht von Fachleuten im Grunde nur noch bei „Schrottimmobilien“ ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zulässt. Noch weniger üblich ist nach Auskunft von Experten, die Frist zu verlängern.
Im Fall der Vion-Fläche sei der Vorschlag zur Fristverlängerung vom Investor gekommen, gab Stadtsprecher Alexander Stockum am Dienstag bekannt. Der Verwaltungsausschuss habe dem zugestimmt. Diese „positive Geste macht Sinn“, erklärte Stockum wörtlich. Nun könne in Ruhe nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden. Die Option des Vorkaufsrechts bleibe auf dem Tisch. Noch sind wesentliche Teile des Bauvorhabens umstritten. Die Diskussionsschwerpunkte lauten: Lärmschutz, Flächenausnutzung, Größe und Art der Gebäude, Zahl der Sozialwohnungen.
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