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15-Jähriger flüchtet mit 47 km/h vor der Polizei – auf dem E-Scooter

27.09.2026 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 8

Am Freitag kam es zur Verfolgungsfahrt eines E-Scooters: Der Fahrer war mit deutlich überhöhtem Tempo in Kolenfeld unterwegs – und fuhr so direkt an der Polizei vorbei. Die gab dann ebenfalls Gas. Die Folgen sind gravierend.

27.09.2026
Redaktion
2 Min.
Auf der Schwalenbergstraße fuhr der E-Scooter so schnell wie ein Kleinkraftrad (Archiv) | Foto: Schneider

Kolenfeld (red). In Kolenfeld lief gerade die große Feuerwehrübung, aber auch die Polizei war vor Ort. Die Beamten schlossen sich dem Übungsgeschehen jedoch nicht an, sondern hatten plötzlich einen realen Einsatzgrund vor sich: Die Fahrt eines E-Scooterfahrers kam den Polizisten merkwürdig vor.

In der Schwalenbergstraße sauste gegen 17 Uhr plötzlich ein 15-Jähriger an dem Streifenwagen vorbei, und zwar in einem Tempo, bei dem die Beamten deutliche Zweifel bekamen, ob das noch der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h entsprach.

Als die Polizisten den Jugendlichen kontrollieren wollten, flüchtete der jedoch auf dem E-Scooter. Jetzt wurde der Vorfall sogar zur Verkehrsfahndung: Die Polizei nahm die Verfolgung auf und konnte den 15-Jährigen kurze Zeit später dann anhalten.

Der offensichtliche Grund für den Fluchtversuch zeigte sich dann, als die Polizeibeamten den E-Scooter auf die Probe stellten: Das Gefährt konnte eine Maximalgeschwindigkeit von 47 km/h erreichen. Der E-Scooter wurde von der Polizei direkt beschlagnahmt.

Strafverfahren eingeleitet

Die Folgen eines Roller-Tunings werden oft massiv unterschätzt: Auf den Jugendlichen kommt nun ein Verfahren wegen gleich zwei Straftaten zu.

Ein derart schnell fahrender E-Scooter verliert sofort den Versicherungsschutz, selbst wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde – es ist Fahren ohne Pflichtversicherung, die als Straftat geahndet wird. Bei 47 km/h wäre zudem ein A1-Führerschein nötig gewesen. Wenn auch dieser nicht vorhanden ist, kommt es zum Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ebenfalls bitter: Der sichergestellte E-Scooter gilt als Tatwerkzeug, der Besitzer bekommt ihn in der Regel nicht zurück.

Führerschein machen wird problematisch

Ernst sind auch die übrigen Konsequenzen: Für die Führerschein- und Versicherungsproblematik sind auf einen Schlag zwischen 4 und 6 Punkten im Verkehrssünderregister möglich, selbst wenn man noch keinen Auto- oder Zweiradführerschein besitzt. Das bedeutet: Als Jugendlicher beginnt man eine spätere eventuelle Fahrausbildung dann bereits mit einem hohen Punktekonto. Ein bestandener Führerschein ist dann sofort wieder weg, wenn weitere Punkte hinzukommen.

Nicht unwahrscheinlich bei hohem Punktekonto ist auch, dass die zuständige Behörde zunächst einmal eine MPU anordnet, bevor überhaupt eine Fahrerlaubnis erteilt wird.

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Kommentare


  • Fynn sagt:

    Kenne den der abgehauen ist er hat mir geschildert das die Polizei ihn fast angefahren hat

    • Kein Verständnis sagt:

      Der mutmaßliche Straftäter hätte jederzeit anhalten können. Wer vor der Polizei flüchtet, auch mit 15 Jahren erwarte ich so viel Verstand im Kopf, ist für die Risiken selbst verantwortlich.

  • Decker sagt:

    Das so ein Verhalten nicht ohne Folgen für den Jugendlichen bleiben kann, wird der Roller-Raser hoffentlich wissen.

    Hier bin selbst ich dafür, dass die „Rechtskeule schwingt“.
    So- junger ‚Mann‘ geht’s nicht…
    Sollte es ganz vielleicht von den Eltern ’nen ordentlichen Anpfiff geben- mein Mitgefühl wäre ausgesprochen überschaubar.

    Ungebetenen Tipp:
    Vorher das Hirn einschalten..

    • Georg Braunroth sagt:

      Ein jugendlicher Fahrer kann auch mit einem Rennrad diese Geschwindigkeit erreichen, was nicht verboten ist.
      Ein 15 jähriger steht noch unter der Aufsichtspflicht seiner Eltern –
      Wenn diesen der Besitz des Fahrzeuges bekannt ist, haben diese auch zu überprüfen .ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden,und den Jugendlichen die Benutzung (evtl. auch durch Entzug oder Verschluss des Fahrzeuges) verbieten müssen, und den jugendlichen auf die Vorschriften Verweisen, hinweisen müssen.
      Ein Jugendlicher ,der noch keine amtliche Fahrausbildung (Fuhrerscheinprüfung) abgeschlossen hat, kann auch nicht mit den angedrohten Punkten für evtl. Übertretungen bestraft werden.

  • Jerry M. sagt:

    Früher haben wir die Mofas frisiert.. statt 25 sind sie 70 gefahren. Und auch aus der damaligen Zeit gibt es genügend Geschichten, wie ein Mofa mit einem jungendlichen Fahrer, damals auch noch ohne Helm(-pflicht) eine Zivilstreife überholt hat… War alles keine Aufregung, eher amüsant.

    Nichts destotrotz, wer erwischt wird, hat seine Strafe verdient. Elterliche Aufisichtspflicht hin- oder her: Wer mit 15 in der Lage ist, seinen Roller zu frisieren, ist auch in der Lage seine Schuld zu ertragen.

  • Erwin Schwake sagt:

    Der Vergleich mit dem Rennrad erschließt sich mir überhaupt nicht. Ein Rennrad darf 47 km/h fahren; ein E-Scooter nach eKFV eben nicht. Mit derselben Logik könnte man darauf hinweisen, dass sich die Erde mit zigtausend km/h durchs All bewegt – für die zulässige Geschwindigkeit eines E-Scooters ist das genauso bedeutungslos.
    Auch die Aussage, ein 15-Jähriger könne keine Punkte bekommen, weil er noch keine Fahrerlaubnis habe, geht am System vorbei. Gerade das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis kann eine Straftat sein. Verkehrsverstöße können auch ohne vorhandenen Führerschein im Fahreignungsregister relevant werden. Die im Artikel behaupteten „4 bis 6 Punkte“ erscheinen allerdings ihrerseits überzogen bzw. erklärungsbedürftig.
    Und „wir haben früher unsere Mofas auch frisiert“ ist ebenfalls kein Argument. Dass man früher denselben Unsinn gemacht hat und damit vielleicht davongekommen ist, macht ihn weder legal noch ungefährlich. Jerry M. sagt immerhin selbst, dass derjenige, der erwischt wird, die Konsequenzen tragen muss.
    Bei 47 km/h auf einem für 20 km/h zugelassenen E-Scooter geht es eben nicht um ein bisschen jugendlichen Übermut, sondern um ein technisch und rechtlich völlig anderes Fahrzeug.
    Ich frage mich wirklich, wie man auf die Idee kommt, das mit Rennrädern oder alten Mofa-Geschichten relativieren zu wollen – zumal auch die frisierten Mofas damals nicht legal waren und entsprechende Verstöße schon damals verfolgt und geahndet wurden. „Das haben wir früher auch gemacht“ ist deshalb keine Entlastung, sondern lediglich die Feststellung, dass derselbe Unsinn schon früher vorkam.

    • Jerry M. sagt:

      Mir ging es bei meinem Kommentar darum aufzuzeigen, dass das Thema „jugendliche frisieren ihre Kraftfahrzeuge“ nicht neu ist. Illegal war es damals auch.

      Es ging mir darum festzustellen, dass es eben früher „normal“, wenn auch verboten, gewesen ist und sich da niemand wirklich aufgeregt hat. Okay, die „besten“ Aktionen schafften es auch damals in die Zeitung. Also warum sich heute deswegen die Finger wund tippen und den Blutdruck belasten?

  • Michael Papke sagt:

    Zu schnell, ohne Licht, zu Zweit oder bei Rot über die Ampel. Das ist ein jugendlicher Scooterfahrer. Das sind keine Einzelfälle. Beste Lösung wäre Mist gebaut, Roller weg weil Tatwerkzeug. Denn das will niemand.

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