Wunstorf (red). Am heutigen Sonntagmorgen wurde die Polizei auf einen offenbar betrunkenen Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht. Gegen 4.15 Uhr in der Früh führten die Beamten daraufhin eine Verkehrskontrolle im Bereich An der Nonnenwiese durch. Bei einem 19-Jährigen erbrachte ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,13 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe wegen des hohen Wertes folgte. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Beschlagnahmung Führerschein: Die Polizei darf bei Gefahr im Verzuge auch ohne richterlichen Beschluss einem Fahrer den Führerschein abnehmen, wenn ein erheblicher Verkehrsverstoß festgestellt wurde und davon ausgegangen werden muss, dass der Besitzer den Führerschein in einem folgenden Verkehrsrechtsverfahren vor Gericht verlieren wird, ein Richter später also die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen wird. Faktisch wird einem Fahrer damit bereits noch vor Ort die mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges attestiert. Gibt der Betroffene den Führerschein freiwillig heraus, wird von Sicherstellung gesprochen. Weigert sich der Führerscheininhaber, wird ihm der Führerschein von der Polizei trotzdem abgenommen = beschlagnahmt.
Mit 19 ggf. auch noch in der Probezeit, dann wird´s (zu Recht!) so richtig teuer und der Lappen ist für längere Zeit weg.
Solches Verhalten gefärdet massiv, hier muss mit der vollen Härte des Gesetzes durchgegriffen werden!
Man muss ja auch bedenken, dass ein Atemalkoholwert von 2,13 einen Blutwert von 4,26 Promille bedeutet!
Das lässt schon auf eine Alkoholabhängigkeit schließen. Der Normalbürger wäre bei einem solchen Wert gar nicht mehr in der Lage mit dem Auto loszufahren…
@ Wunstorfer
Und wieder durfte ich etwas dazulernen:
Dass sich der Atemalkokol im Blut doppelt so hoch darstellt, war mir bislang nicht bekannt.
In so jungen Jahren einen derart hohen Pegelstand zu erreichen, lässt auch mich davon ausgehen, dass der junge Mann tatsächlich ein ersteres Alkoholproblem haben dürfte.
Wer meint, sich derart zugedröhnt hinter das Steuer eines KFZ setzen zu wollen, darf nicht erstaunt sein, die strafrechtlichen Konsequenzen tragende zu müssen.
Bei allem Verständnis für jugendlichen Leichtsinn- oder eher Blödheit:
Da hört bei mir jedes Verständnis auf. Punkt.
„ernsteres“… sorry
Dumm gelaufen für „Mister Besoffski“:
seinen Führerschein dürfte der junge Mann für längere Zeit verloren haben.
Mein Mitgefühl ist überschaubar- sehr überschaubar.