Wunstorf (red). Eigentlich wollte die Wunstorfer Polizei einen E-Scooter-Fahrer am 2. Weihnachtsfeiertag wegen eines fehlenden Kennzeichens kontrollieren: Am Stadtgraben wurde der 21-Jährige deshalb am heutigen frühen Donnerstagmorgen gestoppt. Gegen 4 Uhr wurde er von Beamten, die mit dem Streifenwagen unterwegs waren, einer Kontrolle unterzogen. Tatsächlich fehlte aber nur das Kennzeichen am Elektroroller, eine Versicherung bestand in Wirklichkeit. Allerdings fiel im Rahmen der Kontrolle dann auch auf, dass der Wunstorfer unter Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest brachte kein negatives Ergebnis. Einer Strafanzeige wegen fehlender Versicherung entging der Scooterfahrer damit, aber um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kam er damit trotzdem nicht mehr herum.
Da steht doch „kein negatives Ergebnis“.
Doppelte Verneinung, d.h. positives Testergebnis, also kurzum: Alkohol im Atem nachgewiesen.
Es fiel auf, dass der Wunstorfer unter Einfluss alkoholischer Getränke stand + Atemalkoholtest mit negativem Ergebnis. Und wie jetzt?