Auslieferfahrer macht auch ohne Führerschein weiter
21.07.2024 • Redaktion • 1 Min. • Kommentare: 0
Hagenburg/Wunstorf (red). Am vergangenen Freitag fiel der Polizei Wunstorf ein Zustellfahrzeug in Hagenburg auf, das im Reinhardsweg unterwegs war. Am Steuer des Mercedes-Sprinters saß ein 24 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Nienburg/Weser. Pech für den Fahrer: Die Polizei erkannte ihn – und es war in der Behörde bekannt, dass er derzeit keine Fahrerlaubnis hatte. Die Liefertour war damit vorzeitig beendet. Gegen den Fahrer wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet.

Das Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt nie ein Führerschein erworben wurde oder, z. B. wegen einem Verkehrsverstoß, gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Dies hat Auswirkungen auf die Strafhöhe, aber es sind beides Straftaten. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen kann auch das Fahrzeug eingezogen werden.
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