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Den Alkoholgehalt von Wein dramatisch unterschätzt

09.06.2024 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 0
09.06.2024
Redaktion
1 Min.

Luthe (red). Ein zu hoher Alkoholspiegel bei einem Autofahrer führte offenbar in der vergangenen Woche zu einem Spiegelverlust im Begegnungsverkehr: Eine Wunstorfer Autofahrerin büßte den Außenspiegel an ihrem VW ein. Die 75-Jährige hatte nicht in der Langen Straße geparkt, sondern war auf der Brücke „Im Blenze“ über die B441 in Luthe unterwegs. Dort kam ihr am Freitag ein Daewoo in Schlangenlinien entgegen, berichtete die Frau später der Polizei. Am Steuer des Daewoos saß ein 65-Jähriger aus Garbsen. Die herbeigerufene Streifenwagenbesatzung des Wunstorfer Kommissariats bemerkte Alkoholgeruch bei dem Fahrer und bat um einen Atemalkoholtest. Der ergab einen Wert von fast drei Promille. Die Entnahme einer Blutprobe und der vorläufige Führerscheinentzug schlossen sich an. Wie es zu dem hohen Alkoholwert kam, konnte sich der Autofahrer nicht erklären. Gegenüber den Beamten gab er an, dass er am Tag zuvor lediglich etwas Wein getrunken hatte.

Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
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