E-Scooterfahrer muss zur Blutprobe
25.06.2023 • Redaktion • 1 Min. • Kommentare: 0
Wunstorf (red). Am gestrigen Samstag, den 24. Juni, kontrollierte die Wunstorfer Polizei am Abend einen E-Scooter-Fahrer in der Hindenburgstraße. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle kurz vor 22 Uhr unter der Hochstraßenbrücke war alles in Ordnung mit dem Elektrokleinstfahrzeug – aber offenbar nicht mit dem Fahrer: Der 17-Jährige erweckte den Verdacht, unter Beeinflussung von THC, dem Hauptwirkstoff der Cannabis-Pflanze, am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Die Beamten erwirkten deshalb die Anordnung einer Blutprobe. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.

E-Scooter gelten – anders als E-Bikes, bei denen der Elektromotor nur das eigene Treten unterstützt – in Deutschland als kleine Kraftfahrzeuge und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wer sie in der Öffentlichkeit fährt, hat zwei Dinge zu beachten: Es dürfen nur Roller gefahren werden, die eine Straßenzulassung haben (diese wird direkt vom Hersteller/Verkäufer vorgenommen), außerdem besteht Versicherungspflicht (um die sich jeder Besitzer selbst kümmern muss, sofern dies nicht z. B. ein Verleiher übernimmt): Ähnlich wie bei Mofas ist also eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die durch Anbringen eines Versicherungskennzeichens direkt am Roller kenntlich gemacht wird. Die Versicherungsplaketten kosten je nach Versicherungsanbieter und Alter des Fahrers unterschiedlich und sind ab ca. 20 Euro im Jahr erhältlich. E-Roller sind wie andere Fahrzeuge normal auf Straßen zu fahren – nur wenn Fahrradwege vorhanden sind, haben sie dort zu fahren. Dem Fahrrad gleichgestellt sind E-Scooter aber nicht. Gefahren werden dürfen sie ab 14 Jahren.
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