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Fahrerflucht im Schatten der Windmühle

30.05.2023 • Redaktion • Aufrufe: 249
30.05.2023
Redaktion
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Steinhude (red). Am Sonntagnachmittag des 28. Mai kam es in Steinhude zu einer Fahrerflucht. Zwischen 12 und 15.45 Uhr war ein in der Straße An der Windmühle abgestellter Mercedes von einem anderen Fahrzeug beschädigt worden. Als der Mercedesfahrer zu seinem am rechten Fahrbahnrand geparkten Auto zurückkehrte, stellte er an der vorderen Stoßstange links einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro fest. Die Polizei Wunstorf ermittelt wegen unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle und bittet um Zeugenhinweise unter Telefon (05031) 9694-0.

Mühle Paula in Steinhude (Archiv) | Foto: Daniel Schneider
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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