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Fahrzeug rammt Stromkasten

10.04.2023 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 0
10.04.2023
Redaktion
1 Min.

Luthe (red). Am Gründonnerstag beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug einen Stromkasten in der Straße Osterblenze in Luthe. Gegen 11 Uhr hörte eine Anwohnerin einen Knall und stellte kurz darauf den Schaden am Stromverteilerkasten fest und informierte die Polizei. Der Unfallverursacher hatte Fahrerflucht begangen und war zu diesem Zeitpunkt schon verschwunden. Die Polizei hatte er selbst auch nicht über den Schaden informiert – und damit den Straftatbestand der Unfallflucht erfüllt. Das Kommissariat Wunstorf bittet nun mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-0 zu melden.

Gekippter Stromkasten in Wunstorf (Symbolbild)
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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