Bokeloh (red). Dass das Freibad Bokeloh in den Startlöchern steht, war bekannt, doch bis vor wenigen Stunden noch nicht, wie genau. Zuletzt hieß es u. a. noch, dass die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Schnelltestes bestünde, wenn keine Impfung oder Genesung gegeben sei – und wer keinen vorlegen könne, bekäme bereits gezahlte Eintrittspreise auch nicht wieder erstattet. Nun liegt die neue Corona-Landesverordnung vor, und bei den Bäderbetrieben interpretiert man sie dementsprechend, dass die Testpflicht im Freibad entfallen kann. Das Freibad Bokeloh öffnet somit am morgigen Montag ohne Pflicht zur Vorlage von entsprechenden Dokumenten. Das Hallenbad Wunstorf Elements bleibt unterdessen weiterhin geschlossen.
Über die generelle aufgrund der positiven Entwicklungen Abschaffung der Testpflicht lässt sich streiten, für die Betreibenden der Freibäder ist dies jedoch eine der Voraussetzungen, um überhaupt für den Publikumsverkehr öffnen zu können.
Stichwort: Wirtschaftlichkeit und Finanzen.