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Geparktes Auto in der Langen Straße angefahren

24.04.2023 • Redaktion • Aufrufe: 1654
24.04.2023
Redaktion
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Wunstorf (red). Statt eines Außenspiegels erwischte es am vergangenen Freitag in der Langen Straße das Blech eines Fahrzeuges. Ein dort zwischen 9.30 und 15 Uhr abgestellter grauer VW CC wurde im Bereich des hinteren rechten Kotflügels von einem anderen Fahrzeug getroffen. Die Halterin des VW bemerkte den Schaden, als sie am Nachmittag zu ihrem Auto zurückkehrte. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-115 beim Kommissariat Wunstorf zu melden.

Zerstörtes Schild in Langer Straße
Fahrerflucht in der Langen Straße (Symbolbild)
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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Kommentare


  • SA sagt:

    Und jetzt will man Fahrerflucht nicht mehr als Straftat ansehen? Ja sagt mal geht’s noch? Jeder fährt jetzt jedem in die Karre, haut ab und nix passiert? Bitte???

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