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Oststadt: 1000 Euro Schaden an geparktem Auto

03.10.2023 • Redaktion • 1 Min. • Kommentare: 0
03.10.2023
Redaktion
1 Min.

Wunstorf (red). Am gestrigen Montag, den 2. Oktober, wurde zwischen Mitternacht und 15 Uhr ein in der Brüder-Grimm-Straße geparktes Auto beschädigt. Der schwarze Seat Cupra einer Wunstorferin war ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer berührte den Seat im Vorbeifahren und verursachte dabei einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Der Verursacher oder die Verursacherin kümmerte sich nicht um den Unfall, sondern beging Fahrerflucht. Die Polizei ermittelt nun wegen einer Straftat und bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 9694-155 beim Kommissariat Wunstorf zu melden.

Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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