Verkehrsunfallflucht: Beschädigter VW Polo in Wunstorf
05.12.2024 • Mina van der Sluis • Aufrufe: 850
Wunstorf (mvds). In der Nacht vom 30.11.2024 auf den 01.12.2024 kam es in Wunstorf auf dem Parkplatz in der Straße „An der Johanneskirche“ zu einer Fahrerflucht. Vermutlich beschädigte ein unbekannter Fahrer den ordnungsgemäß geparkten schwarzen VW Polo eines 26-jährigen Wunstorfers beim Ein- oder Ausparken und hinterließ Schäden in Höhe von ca. 200 Euro. Die Polizei leitete aufgrund der Fahrerflucht ein Strafverfahren ein. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei, unter der Telefonnummer (05031) 9694-0, zu melden.
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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