Wunstorf (red). In der Nacht auf Sonntag fiel einer Streifenwagenbesatzung ein Fahrradfahrer in der Oswald-Boelcke-Straße auf, weil er unsicher zu fahren schien. Bei der Kontrolle wurde der mögliche Grund offensichtlich: Bei dem Radfahrer wurde ein Atemalkoholwert von 2,23 Promille festgestellt. Der 45-Jährige musste für eine Blutentnahme mit zur Wache. Eine Nacht zuvor hatte die Polizei fast an derselben Stelle einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen: Ein 29-Jähriger war unter THC-Einfluss in der Hindenburgstraße unterwegs gewesen. Auch in diesem Fall war eine folgende Blutentnahme angesagt.
Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Auch wenn die Tat als Fahrradfahrer begangen wurde, ist - sofern vorhanden - damit auch der Autoführschein passé. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannten Iditotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
Geht mir genauso. Hat sich doch aber in den heutigen „Clickbait-Zeiten“ eigentlich überall so eingebürgert ;)
Ich finde die Schlagzeile unglücklich. Für mich impliziert sie,dass um das Hölty herum zu viel Alkohol und Cannabis konsumiert wird. Ich habe den Konsum, aufgrund der Überschrift, in Zusammenhang mit der Schule gebracht.