
Wunstorf (red). Am gestrigen Samstagabend, am 22. August, muss es in der Saarstraße ordentlich geknirscht haben: Gegen 19.45 Uhr kam es dort zu einem Verkehrsunfall im ruhenden Verkehr – zu einem Ein- oder Ausparkunfall.
Dabei wurde die Fahrzeugfront eines schwarzen Mercedes SLK, der ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellt war, stark beschädigt. Eine Stoßstangenleiste des Roadsters wurde abgerissen, und in der Frontverkleidung klaffte anschließend ein tiefer Riss.
Der Verursacher blieb unerkannt und konnte entkommen – es kam zur Unfallflucht. Niemand gab sich gegenüber dem Fahrzeughalter oder der Polizei als Verursacher zu erkennen, die Feststellung der Personalien, um den Schaden versicherungstechnisch abwickeln zu können, wurde nicht ermöglicht.
Somit läuft nun ein Strafverfahren gegen unbekannt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Polizei Wunstorf hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet.
Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt: Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, hat Fahrerflucht begangen (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Die Straftat muss von Polizei und Justiz immer verfolgt werden.
Nur eine kleine Chance hat der Täter noch, da der Unfall nicht im fließenden Verkehr geschah und noch nicht lange zurückliegt: Meldet sich der unbekannte Autofahrer bis Sonntagabend noch bei der Polizei, kann er auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Denn wer innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die Identitätsfeststellung noch ermöglicht, wird im deutschen Recht mit Milde behandelt: Die Sonderregelung soll verzögert einsetzendes – aus welchen Gründen auch immer – Verantwortungsbewusstsein belohnen.

Klingelt die Polizei jedoch schon vorher an der Haustür, weil etwa ein Zeuge den Unfall beobachtet und den Verursacher erkannt oder sich das Kennzeichen gemerkt hat, dann ist diese Chance vertan – und die gesamte strafrechtliche Konsequenz trifft den Unfallverursacher beim Ermittlungserfolg.
Zeugenhinweise nimmt das Polizeikommissariat Wunstorf unter Telefon (05031) 9694-115 entgegen.
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