
Wunstorf/Hannover (red). Bereits zu Jahresanfang ist eine für Mieter und Vermieter in Wunstorf relevante Änderung eingetreten: Seit dem 1.1.2025 gelten für Wunstorf die Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuches sowie die Niedersächsische Mieterschutzverordnung.
Denn aufgrund eines von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens wurde die Stadt Wunstorf in den Gebietsbereich „angespannter Wohnungsmarkt“ aufgenommen. In der Folge gelten nun auch im Stadtgebiet besondere Bestimmungen zum Mieterschutz. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Aspekte:
1. Es gilt die Mietpreisbremse. Wunstorfer Mieten dürfen bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelungen zur Mietpreisbremse gelten aufgrund bundesgesetzlicher Beschränkungen zunächst bis Ende 2025 und sollen bis 2029 verlängert werden, wenn im Bund die Grundlagen hierfür geschaffen werden.
2. Spielraum für Mieterhöhungen verkleinert: In den von der Verordnung erfassten Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen: Das bedeutet, dass Vermieter die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen dürfen. Die Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze gilt bis zum 31.12.2029.
3. Erschwerte Umwandlung in Eigentumswohnungen: Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung auch in Wunstorf nun die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern ab Kauf erst nach 5 Jahren (statt normal 3 Jahren) zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen. Diese Regelung zur Kündigungssperrfristverlängerung gilt sogar bis zum 31.12.2031.
Als Indikatoren für einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gelten laut Gutachten unter anderem die Mietendynamik, die Mietbelastung der Haushalte und die Entwicklung von Preisen für Mehrfamilienhaus-Grundstücke.
Die Stadt Wunstorf hat hier die Mindestpunktzahl erreicht und ist damit per Verordnung in das Bereichsgebiet aufgenommen worden. Ausschlaggebend waren vor allem die gestiegenen Bodenrichtwerte und der geringe Anteil an Inseraten für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Das sehe ich auch so, erst verzerrt die die Stadt Wunstorf das Mietpreisgefüge, indem sie hunderte preisgünstige Wohnungen für Asylsuchende anmietet und dann wird durch diesen Mietpreisdeckel noch der Anreiz neue Wohnungen zu schaffen abgewürgt – und dass obwohl der Leidensdruck in Wunstorf recht niedrig ist, weil sich hier die Mietpreise, verglichen mit anderen Städten in der Region Hannover, eher nur moderat nach oben bewegt haben.
Ich habe soeben wegen der Mietpreisbremse meine Wohnungsmieten um 15% erhöht was ich eigentlich nicht vor hatte weil ich nur bei Neuvermietung erhöhe…tolles Gesetz…
Ganz schlauer Schachzug! Genau deswegen wird der Wohnungsmarkt nun noch angespannter.
Der reinste Sozialismus. Wenn ein Vermieter seine Hütte sanieren muss, dass sich die aufgezwungene Wärmepumpe überhaupt rechnet, dann muss er auch die Miete entsprechend erhöhen können. Ansonsten saniert er nicht und lässt die Bude unvermietet.