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Polizei kontrolliert Fahrzeuglicht

01.11.2017 • Redaktion • Aufrufe: 251
01.11.2017
Redaktion
Aufrufe: 251

Bei einer Kontrollaktion, bei der die Wunstorfer Polizei einen genaueren Blick auf das Funktionieren der Fahrzeugbeleuchtung warf, fiel von den kontrollierten Fahrzeugen ein knappes Drittel negativ auf.

Dürften nun einige Autofahrer nachgekauft haben: Leuchtmittel für Scheinwerfer (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Bei einer Beleuchtungskontrolle im Rahmen der bundesweiten Aktion „Licht-Test 2017“ wurden am vergangenen Freitag ab Einbruch der Dämmerung 5 Stunden lang Kraftfahrzeuge in Wunstorf kontrolliert. Neben den Beamten des Kommissariats Wunstorf waren dabei auch Polizisten aus Garbsen im Einsatz. Die Beamten fischten etwa 100 Fahrzeuge aus dem Verkehr auf der Hagenburger Straße und checkten die korrekte Funktion der Beleuchtungsanlage. Während bei einer vergleichbaren Aktion im vergangenen Jahr schwerpunktmäßig auch Radfahrer kontrolliert worden waren, lag der Fokus diesmal auf den Kraftfahrzeugen.

Ein Drittel mit defekter Beleuchtung unterwegs

Bei der Kontrolle wurden insgesamt 32 Autos und zwei Lastwagen mit defekter Beleuchtung festgestellt. Als häufigste Fehlerquelle stellten sich dabei defekte Scheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtungen heraus. Im vergangenen Jahr waren es deutlich weniger Kraftfahrzeuge gewesen: lediglich bei 16 Fahrzeugen fand man 2016 Mängel beim Licht.

Die betroffenen Fahrzeugführer erhielten eine sogenannte Mängelmeldung. Sie haben jetzt die Möglichkeit, innerhalb einer Woche den Mangel an der Beleuchtung entweder selber zu beheben oder dies von einer Werkstatt erledigen zu lassen.

Betriebserlaubnis erlischt

Außerdem wurde bei gravierenden Verstößen ein Verwarngeld erhoben, welches je nach Art und Umfang der festgestellten Mängel zwischen 5 bis 35 Euro betrug. Im Verlauf der Kontrolle wurde außerdem ein Fahrzeugführer festgestellt, der die Rückleuchten seines PKW mit schwarzer Folie beklebt hatte, was zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Es wurde ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nachdem der Betroffene noch am Kontrollort die Folie entfernt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Info: Mängelmeldung
Sowohl Fahrer als auch Halter eines Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass sich ihr Gefährt auf der Straße in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ist das nicht der Fall und kann der Mangel nicht sofort behoben werden, stellt z. B. die Polizei bei einer entsprechenden Kontrolle eine sogenannte Mängelkarte aus. Das Dokument verpflichtet gemäß § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) aber nur den Fahrzeughalter oder Eigentümer, den Mangel an seinem Fahrzeug unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen – und dies der ausstellenden Behörde nachzuweisen. Auf der Meldung ist z. B. vermerkt, was an welchem Fahrzeug beanstandet wurde, wo und wann es beanstandet wurde und wo man die Beseitigung des Mangels nachzuweisen hat. Auch die Frist, in welcher der Mangel zu beseitigen ist (in der Regel einige Tage), ist angegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dies normalerweise quasi ein kostenloser Service zur Verkehrssicherheit. Wird der Mangel nicht fristgemäß beseitigt oder die Behörde nicht über die Behebung des Mangels informiert, kann eine Verwarnung folgen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. In letzter Konsequenz kann die Nichtbeseitigung des Mangels auch zur Stilllegung des Fahrzeugs führen; es wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten werden vom Kennzeichen entfernt.

Nebenbei entdeckten die Beamten auch noch einen Anhänger, dessen Ladung nicht richtig gesichert war. Auch dieser Fahrer durfte seinen Weg erst fortsetzen, nachdem er das Problem an Ort und Stelle behoben hatte.

Weitere Kontrollen für die dunkle Jahreszeit angekündigt

In den kommenden Monaten wird die Polizei weiterhin ein Auge auf Fahrzeuge mit mangelhafter Beleuchtung werfen und die entsprechenden Maßnahmen durchführen.

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