Deutschland ist bekannt als das Land des Verkehrsschilderwaldes. Wobei manchmal auch deutlich über-, aber auch untertrieben werden kann. In Hannover wurden sogar einst einmal an die 50 Parkplätze einzeln mit Parkplatzschildern gekennzeichnet, um die LKWs fernzuhalten. Auch auf Parkplätzen, wo LKWs gar nicht draufpassen. In Wunstorf stellt man dagegen manchmal gar keine Schilder auf, und hofft, dass die Leute dann trotzdem wissen, was sie machen oder nicht machen sollen.
Aber bei diesem Verkehrsschild, gesehen auf der B 442 nahe Wunstorf, kommen nun gleich mehrere neue Fragen zusammen. Erstens: Ist man noch nüchtern und sollte man wirklich jetzt Auto fahren, wenn man die Verkehrsschilder schon verkehrt herum sieht? Oder hat sich hier jemand nur einen Scherz erlaubt? Oder hat sich beim Schild einfach nur eine Schraube gelöst und es hat sich von selbst umgedreht?
Viel wichtiger aber noch und auch keine straßenverkehrsphilosophische, sondern im Ernstfall eine knallharte rechtliche Frage: Gilt das so aufgestellte Schild dann trotzdem? Und das wird sicherlich nicht die einzige Frage sein. Daher könnte man daraus eigentlich auch eine typische Prüfungsfrage für die Fahrschulprüfungen machen. Unser Vorschlag:
Was gilt, wenn Sie dieses Verkehrsschild sehen?
a) 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
b) 30 km/h Höchstgeschwindigkeit, aber nur für sich überschlagende Fahrzeuge
c) Verbot von „Offenen Enden“ – ich überprüfe, ob die Kofferraumklappe geschlossen ist
d) Ich bin betrunken und halte an einem der sechs Fahrbahnränder, um auszunüchtern
Wenn Sie dieses Verkehrsschid sehen sollten Sie mit 30km/ h und einem Lächeln weiterfahren .
Bitte meinen Schreibfehler zu entschuldigen.: muss natürlich „Verkehrsschild“ heißen.
Danke
Ernsthaft ??