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Ausgangssperre wackelt

02.04.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1544

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Eilanträgen von 4 Betroffenen stattgegeben und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre. Nun wird das Oberverwaltungsgericht entscheiden …

02.04.2021
Redaktion
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Hannover (red). Die Ausgangssperre in der Region Hannover könnte juristisch wieder gekippt werden: Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute in vier Fällen den Eilanträgen von Betroffenen stattgegeben, die sich gegen die Ausgangssperre richteten. Die Richter bezweifeln, dass die Ausgangssperren das angemessene und mildeste Mittel zum weiteren Infektionsschutz sind, da es sich um einen gewichtigen Grundrechtseingriff handele. Die Region Hannover habe nicht hinreichend erklärt, warum es ohne Ausgangsbeschränkungen zu einer starken Verschlechterung des Infektionsgeschehens kommen würde. Für die vier Personen gilt die Regelung, dass zwischen 22 und 5 Uhr das Haus nicht mehr verlassen werden darf, daher nun nicht mehr. Alle anderen müssen sich weiter an die Allgemeinverfügung halten.

Die Region Hannover hat am Abend jedoch angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Denn das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte im Falle dortiger Eilanträge zuvor anders entschieden und die Ausgangssperre im dortigen Landkreis für rechtmäßig gehalten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss nun entscheiden, ob die Ausgangssperren weiter gelten werden oder nicht. Bei einer entsprechenden Entscheidung könnte dann auch für alle anderen Einwohner in der Region Hannover die Ausgangssperre zurückgenommen werden.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, deren Inzidenz über 100 liegt, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen haben; ab einer Inzidenz von 150 ist das Instrument der Ausgangssperre vorgesehen. Die Region Hannover hatte bereits unter diesem Wert eine Ausgangssperre ab dem 1. April verfügt, die erst am 12. April enden soll.
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Kommentare


  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Hoffentlich wird diesen „Pennern“ (Kläger) mal gezeigt, wo es längst geht. Das man überhaupt dagegen klagen kann, wo es um die Allgemeinheit geht, ist unverständlich.

  • Grit D. sagt:

    Es mag sein, dass die teils massiven Eingriffe in unsere über das GG garantierten Freizügigkeit als „Geht gar nicht“ erlebt werden können, gegen die sich auf den juristischen Weg gewehrt werden will.

    Auch ich bin keine Feundin der Maßnahmen, die mich seit einem Jahr in meiner regulären Lebensführung einschränken.

    Das Virus interessiert sich erfahrungsgemäß einen Sch*** dafür- und schlägt dort zu, wo es ‚fette Beute‘ wittert!

    Natürlich kann gegen alles vor Gericht gezogen werden; ob sich das als hilfreich erweist, wage ich angesichts der prekären Lage zu bezweifeln.

    Genauso wie ich bezweifle, dass all die Verordnungen, Erlässe etc. die bis zum heutigen Tag und weiterhin die vom SARS-CoV-2 ausgehenden Gefahren für unser aller Gesundheit und Leben Leugnenden erreichen wird.

    In bester zweckoptimistischer Denkweise baue ich noch immer auf den gesunden (!) Menschenverstand in der Beurteilung und Einschätzung dessen, was geht und was eben nicht geht.

  • Angela Margowski sagt:

    Ja, unfassbar dass der Souverän klagen darf und es kommt noch besser, die wollen alle 4 Jahre wählen, dass die das dürfen, ist jetzt echt mal der Ober- Hammer! AUSWANDERN, Herr Rosenbusch wäre eine echte Alternative,
    China brauch Leute mit Ihrer Einstellung!

    • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

      Sehr geehrte Frau MArgowski,
      ich glaube, dass Sie etwas falsch verstanden haben. Bitte einmal im Grundgesetz nachlesen.
      Das Recht und die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie andere gefährden.
      Und da es leider immer mehr Dumpfbacken in dieser Republick gibt, muss man auf das Schärfste eingreifen.
      Da sie schon China erwähnen, möchte ichj darauf hinweisen, dass sie in China schon längst inhaftiert wären.

      • Gerd Ottmer sagt:

        Sehr geehrter Herr Rosenbusch, überlegen sie doch mal was sie da schreiben, wenn nächtliche Ausgänge wegen Corona zu einer Gefahr werden dürfte aufgrund anderer Gefahr Wahrscheinlichkeiten auch niemand mehr Autofahren, mit einem Kampfhund spazieren gehen usw.
        Corona ist nunmal eher mit einer starken Grippewelle vergleichbar als mit der Pest (siehe Ioanidis, Nobellpreisträger letzte Studie zur Sterblichkeit die liegt bei 0,15 Prozent..
        In Deutschland hatten wir das letzte Jahr keine Übersterblichkeit, wenn sie also unter den jetzigen Umständen diese harten Massnahmen für gerechtfertigt halten..dann gute Nacht..dann leben sie wirklich in China oder sogar in einem noch schlimmeren Land..und da möchte ich ehrlich gesagt nicht leben

      • Kelevra72 sagt:

        SUper! Und mittlerweile sagt slebst der Herr Klabauterbach dass die Ausgangssperren nutzlos und nicht angebracht waren.

        Der Drops ist gelutscht. Aber evtl. hilft Ihnen das bei Ihren zukünftigen Kommentaren mehr „Weitsicht“ einfließen zu lassen.
        Weil, wie wir ja jetzt alle wissen, lagen/liegen Sie mit Ihrer Meinung finster deneben. Genauso wie unser Schrekensminister.

  • Grit D. sagt:

    Konträre Auseinandersetzungen und Diskussionen sind zu sämtlichen Themen herzlich willkommen und erwünscht.
    Doch die für Erwachsenen selbstverständliche sachliche Ebene zu wahren wäre nicht nur mir ausgesprochen angenehm.

    Bei einem Thema wie diesem mitunter nicht immer einfach, doch ob Beiträge wie die beiden letzten von #Angela Margowski und den darauffolgenden von #Bernd-Michael Rosenbusch wirklich hilfreich sind?
    Nicht wirklich.

  • Dieter K. sagt:

    Es ist für mich einfach erschreckend wie viele Menschen das alles stillschweigend hinnehmen. Das erinnert mich alles an eine sehr dunkle Zeit, und ich dachte das die Leute hier im Land eigentlich aufgeklärter und schlauer sind. Keiner macht sich, die Mühe mal selbst zu hinterfragen ob das alles richtig ist was, da oben abläuft. Freiheit, Recht und Grundgesetz wurden vor aller, Augen ausgehebelt, die Menschen entmündigt. Aber alle schweigen und laufen mit Fressbremse rum.
    Unfassbar wie schnell ein Film (die Welle) Realität werden kann. Man kann nur noch den Kopf schütteln.
    Und jemand wie Herr Rosenbusch würde sich auch sehr gut als Blockwart machen.
    Aber es würde auch schon helfen, wenn das logische Denken noch vorhanden wäre zur Arbeit fahren im ÖVP geht aber alles andere wird verboten. Und die Supermärkte sind auch ein Wunder dort gibt es jeden Tag ca.12 Mio. Kunden aber es wurde noch keiner zugemacht, weil sie dort tot umfallen.

  • Wod Katitte sagt:

    Die Ausgangssperre als Maßnahme hat halt keinen nachweislichen Effekt auf das Infektionsgeschehen. Daher ist es für einen Rechtsstaat unfassbar und beschämend zugleich, dass überhaupt so ein schwerwiegender und unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff in Kraft gesetzt wurde. Wird das Ding kassiert (zu Recht!), sollte geprüft werden, ob die Entscheider noch zu ihrem Amt passen.

  • Joachim Begerow sagt:

    Leider ist der Volltext der Eilentscheidung der 15. Kammer des VG Hannover noch nicht im Internet abrufbar.
    Gleichwohl spricht allein die Pressemitteilung des Gerichts schon eine deutliche Sprache: Die Region Hannover als Antragsgegnerin hat es nicht „auf die Reihe gebracht“, die angefochtene Ausgangssperre derart fundiert argumentativ zu untermauern, dass das VG die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nachzuvollziehen vermochte.
    Leider ist ja auch nicht bekannt, wo genau in der Region Hannover die Antragsteller*innen ihre Wohnsitze haben, denn – auch wenn das Nachfolgende zugegebenermaßen spekulativ ist!! – es macht meines Erachtens durchaus einen Unterschied, ob sich deren Wohnsitz(e) in Gemeinden mit extrem hohen Inzidenzzahlen befinden, oder ob diese beispielsweise im dünn besiedelten nördlichen Neustädter Land liegen. Ungeachtet dessen: Die mutmaßlichen Infektionsherde in Gestalt größerer Menschenansammlungen sind ohnehin untersagt – um diese behördlicherseits unterbinden zu können, bedarf es juristisch gar keiner (zusätzlichen) Ausgangssperre mittels Allgemeinverfügung!!!!
    Nun will ja die Region Hannover Beschwerde gegen die Entscheidungen des VG Hannover einlegen. Auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) bin ich sehr gespannt. Da jeder Einzelfall individuell zu würdigen ist, ist nicht einmal auszuschließen, dass das OVG in den Osnabrücker Fällen anders entscheidet als in denjenigen aus der Region Hannover…..

    • Joachim Begerow sagt:

      Inzwischen habe ich die Zeit gefunden, mich einmal mit dem Wortlaut der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 31.03.2021 zu befassen und diesen mit Blick auf die zugrunde liegende Nds. CoronaVO vom 30.10.2020 in der zur Zeit maßgeblichen Fassung vom 27.03.2021 „abzugleichen“.
      Dabei ist mir ziemlich schnell folgender Passus in der Allgemeinverfügung aufgefallen: „Mit der Änderung der Corona-VO vom 27.03.2021 wurde u.a. die Verpflichtung für die Infektionsschutzbehörden zur Verhängung von Ausgangssperren bei Überschreitung bestimmter 7-Tage-Inzidenzen eingeführt. Dies war in Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung umzusetzen.“
      Herr Jagau und seine Mitarbeiter*innen, die die in Rede stehende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht haben, gehen also unmissverständlich davon aus, dass die Region Hannover verpflichtet war, die Ausgangssperre zu erlassen. Der oben im Wortlaut zitierte Passus lässt schlechterdings keinen Raum für eine abweichende Auslegung!
      Tatsächlich räumt der von der Region selbst als Ermächtigungsgrundlage heran gezogene § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 der o.a. Nds. Corona-VO der jeweils zuständigen Behörde für eine solche Entscheidung aber ein Ermessen (!!!) ein, und zwar manifestiert durch das Wort „kann“! Dass es sich tatsächlich um eine Ermessensentscheidung handelt, wird in § 18 Abs. 3 der Nds. Corona-VO (der im Übrigen ebenfalls von der Region zusätzlich als Ermächtigungsgrundlage für die Ausgangssperre herangezogen und zitiert worden ist!) nochmals bekräftigt!
      Zusammengefasst ist daraus meines Erachtens zu folgern: Die Region Hannover hat das ihr seitens der Landesregierung eingeräumte Ermessen schlicht und ergreifend verkannt und gemeint, sie sei zum Erlass einer Ausgangssperre verpflichtet. Wenn eine Behörde indes nicht erkennt, dass sie Ermessen ausüben darf und stattdessen von einer sogenannten „gebundenen“ Entscheidung ausgeht, dann ist dies zwingend rechtswidrig, und schon allein deshalb halte ich die Eilentscheidung des VG Hannover für gerechtfertigt.

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